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Festgaben für Enneccerus
Festgaben für Enneccerus1. Traeger, Das Problem der Unterlassungsdelikte im Straf- und Zivilrechte 2. Leonhard, Fahrlässigkeit und Unfähigkeit 3. André, Einfache, zusammengesetzte, verbundene Rechtsgeschäfte. Ein Beitrag zu § 139 BGB. 4. Heymann, Das Verschulden beim Erfüllungsverzuge. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Obligationenrechts 5. Schücking, Neue Ziele der staatlichen Entwickelung 6. Meyer, Zur Lehre von der rechtlichen Natur des Erbverzichts nach dem BGB. 7. Bredt, Die Verfassungsänderung in Preußen
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Literatur.
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Festgaden für Ludwig Ennrccerns dargebracht von den Mitgliedern der
Juristischen Fakultät zu Marburg a. L. Mit einem Bildnisse. Mar-
burg a. L. 1913. N. G. Elwertsche Verlagsbuchhandlung. (M. 13,—,
geb- M. 15,—.)
In einem stattlichen, schön ausgestalteten und mit dem Bildnisse
des Gefeierten geschmückten Bande sind die Festgaben vereinigt, die
dem ordentlichen Professor der Rechte Dr. Ludwig Enneccerus zur
Feier seines siebzigsten Geburtstags und seiner vierzigjährigen Mitglied-
schaft in der Fakultät von Mitgliedern der Juristischen Fakultät zu Mar-
burg a. L. „in dankbarer Anerkennung seiner hohen Verdienste um
Rechtswissenschaft, Gesetzgebung und Rechtsunterricht" am 1. April 1913
überreicht wurden. Sie sind folgende:
1. Traeger, Geh. Justizrat Prof. Dr. Ludwig. Das Problem der
Unterlassungsdelikte im Straf- und Zivilrechte. 1—126 S.
2. Leonhard, Prof. Dr. Franz. Fahrlässigkeit und Unfähigkeit.
1—76 S.
3. Andre, Prof. Dr. Fritz. Einfache, zusammengesetzte, verbundene
Rechtsgeschäfte. Ein Beitrag zu § 139 BGB. 1 — 48 S.
4. Heymann, Prof. Dr. Ernst. Das Verschulden beim Ersüllungs-
verzuge. Zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Obligationen-
rechts. 1 —174 S.
5. Schücking, Prof. Dr. Walther. Neue Ziele der staatlichen Ent-
wickelung. 1 — 98 S.
6. Meyer, a. o. Prof. Dr. Paul. Zur Lehre von der rechtlichen
Natur des Erbverzichts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche.
1 — 16 S.
7. Bredt, a. o. Prof. Dr. jur. et phiL Joh. Viktor. Tie Ver-
fassungsänderung in Preußen. 1—40 S.
Die Besprechung eines Sammelwerkes, das in rein äußerlicher Ver-
bindung Abhandlungen verschiedener Vers, über in keinem Zusammen-
hangs stehende Materien vereinigt, bietet besondere Schwierigkeiten, da
die Verschiedenartigkeit und der Umfang des Stoffes die Aufgabe er-
schwert, in möglichster Begrenzung ein orientierendes Bild des Gebotenen
zu geben. Demgemäß muß sich die Berichterstattung im wesentlichen
auf die Darstellung der Grundgedanken und der hauptsächlichsten Ergeb-
nisse der einzelnen Abhandlungen beschränken.
1. Traeger leitet „Das Problem der Unterlassungs-
delikte im Straf- und Zivilrechte" mit dem Hinweise darauf ein,
daß das Reichsstrafgesetzbuch und ebenso der Vorentwurf zu einem
Deutschen Strafgesetzbuchs trotz einer Fülle von Zweifeln eine allge-
meine Bestimmung über die Strafbarkeit der Unterlassung vermissen lasse.
Den Begriff der Unterlassung stellt er als Nichtvornahme
einer erwarteten möglichen Handlung fest und erörtert sodann, daß
die Unterlassung in Betracht komme bei den Omissivdelikten (den
echten Unterlafsungsdelikten) und den Kommissivdelikten (den sog. un-