Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 55 = H. 109/110 (1840))

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stets ihre hohe Bestimmung -vor Augen haben, möge
aber auch das Vaterland nimmer vergessen, was, cs ihr
schuldig ist.
Verabsäume nicht, die Eintracht unter den Europäi-
schen Mächten, so viel in Deinen Kräften, zu befördern;
vor allen aber möge Preußen, Rußland und Oesterreich
sich nie von einander trennen; ihr Zusammenhalten ist
als der Schlußstein der großen Europäischen Allianz zu
betrachten.
Meine innig geliebten Kinder berechtigen Mich Alle
zu der Erwartung, daß ihr stetes Streben dahin gerichtet
sein wird, sich durch einen nützlichen, thätlichcn, sittlich reinen
und gottessürchtigrn Wandel auszuzeichnen; denn nur die-
ser bringt Segen, und noch in Meinen letzten Stunden
soll dieser Gedanke Mir Trost gewähren.
Gott behüte und beschütze das theuere Vaterland!
Gott behüte und beschütze uiiser Haus, jetzt und im-
merdar !
Er segne Dich, Mein.lieber Sohn und Deine Regie-
rung und verleihe Dir Kraft und Einsicht dazu, und gebe
Dir gewissenhafte, treue Räche und Diener, und gehorsame
Unterthanen. Amen!
Berlin, dm 1- Dezember 1827,
Friedrich Wilhelm.

7.
Verfügung des Jussizminisierö vom 24. Juni 1840.
Die Allerhöchsten Befehle Sr. Majestät vom 8., 9.
12. d. M. werden hierdurch zur Kcnntuiß der Gerichts-
behörden gebracht, und dieselben zugleich auf die inzwischen
ergangenen Verfügungen des Königlichen Staatsministe-
riums in Betreff der Eidesleistung verwiesen.
Berlin, den 24. Juni 1840.
Der Justizminisser.
Mühler.
An
sämmtliche GerichiLbehLrden der Monarchie.

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