Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 9 = H. 17/18 (1817))

7.4. Zur Erläuterung der Hypotheken-Ordnung

' k

234

IV,

Erläuterung der Hypotheken-
Ordnung.

29.
Priorität der in die Zweite und der in die Dritte
Rubrik des Hyporhekenbuches eingetragener
Gläubiger.

Es kann nach den Grundsätzen deS Hypotheken-
rechts keinem Zweifel unterworfen feyn, daß die in die
zweite Rubrik des Hypothekenbuchs gehörige Einschrän-
kungen und Lasten, in sofern solche überhaupt einer Ein-
tragung bedürfen, im Collifions« Falle den Forderungen
aus der dritten Rubrik nur in dem Falle Vorgehen, wenn
letztere später, als die gedachten Einschränkungen und
Lasten, eingetragen worden sind. So wie also einen
Prätendenten aus der zweiten Rubrik das Recht zuste.
het, gegen einen Gläubiger aus der dritten Rubrik auf
Ausmittelung der Priorität, in Gemäßheit des §. 7. des
Hypothekenpatens vom 2s. Mai i8r5., anzutragcn; eben
so muß umgekehrt ein Gläubiger der dritten Rubrik ei-
nen Prätendenten der zweiten die durch die Zeit der jez-
zigen Anmeldung entstandene Priorität streitig machen
könne». Die Wirkung dieser Reaulirvno der Priorität

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