Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 9 = H. 17/18 (1817))

für den Preußischen Staat auch deshalb interessant, weil
bas Gericht zugleich die schiedsrichterliche Instanz in,
politische Verhältnisse nicht betreffenden, Streitigkeiten der
höchsten conflituirenden Theile ist, und, nach Vorschrift
des Tit. UI., bas Revistons-Urtel von den höchsten
Gerichtshöfen zu Berlin, Dresden, Cclle oder Cassel
abgefaßt wird. Dieser Titel ist indessen bis zur Fest-
setzung einiger nähern Bestimmungen suspendirt.

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Entwurf einer Ordnung des gemeinschaftlichen
Ober-Appellationsgerichts des Herzogthums
Braunschweig und der Fürstenthümer Wal-
deck, und Pyrmont, Lippe und Schaumburg-
Lippe zu. Wolfenbüttel* als Handschrift ge-
. druckt, Wolfenbüttel, auf Kosten des Ober-
Appellationsgerichts. igi?. 106 8. g.
Im Auftrag des neuen Ober.Appellationsgcrkchts
von hem, auch als Schriftsteller rühmlichst bekannten,
von Seiten Lippe-Detmolds präsentirten, Ober-Appell
lationsrath von Strombcck abgefaßt, und noch nicht
zum Gesetz erhoben; Recensent tritt faßt durchweg den
darin enthaltenen trefflichen Vorschlägen völlig bei. Mu-
sterhaft find die Vorschläge zur Vereinigung der Mitwir-
kung der, dies neue Gericht constituirenden, Höfe, und
zur Abkürzung des Appellationsverfahrens.

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