Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 21 = 3.F. Jg. 1 (1877))

X

Sachregister.

— Versehen desselben S. 60.
— Sukzessive Auflassung S. 66.
— Kann eine Auflassung an sich selbst
Vorkommen? S. 547.
Aufsichtsrath — Ersatzansprüche des
einzelnen Aktionärs wegen statuten-
widrigen Verhaltens der Mitglieder
des A. S. 824.
— Befugniß desselben zur Vermehrung
der Direktoren, wenn ihm die Wahl
derselben zusteht S. 837.
Augenschein — Zur Lehre vom ge-
richtlichen A. im Civilprozeß von
Freiherr von Weveld (Sit.) S. 927.
G.
Bauen auf fremdem Boden. — Aus-
legung des 8 332.1.9. A.L.R. S. 628.
Bergbaufreiheit — beschränkt das
Verfügungsrecht des Grundeigen-
thümers S. 245.
Bergbautreibender. — Rechtliche
Beziehungen desselben zu dem
Grundbesitzer S. 245.
— darf unter Tage in fremden Grund-
besitz eindringen S. 257.
Berufung S. 575.
Besitz. — Kritische Bemerkungen zu
den Besitztheorien von Randa und
Jhering S. 411.
— Besitz ist das Recht der Eigenmacht
S. 421.
— Verhällniß zum Eigenthum S.430
u. 468.
— B. als Nichteigenthum (possessio
pro alieno), abgeleiteter B. S. 432.
— Detention S. 438.
— Rechtsbesitz S. 441.
— Rechtliche Natur des B. S. 448.
— Zu welchen Rechten gehört der B. ?
S. 456.
— Possessio civilis und Usukapions-
besitz S. 458.
— Recht aus der Eintragung S. 464.
— Inhalt des Besitzrechtes S. 712.
a) das Recht, durch Eigenmacht gegen
die Eigenmacht zu behalten S. 713.
b) das Recht, durch und gegen die
Klage des vorläufigen Rechts zu
behalten S. 717.
o) das definitive aber relative Recht
zu behalten S. 721.
ä) das vermuthete Recht zu behalten
S. 726.
e) das absolute und definitive Recht
zu behalten, und die Rechtswir-
kungen des Besitzes S. 734.

— Inhalt der s. g. possessorischen Rechte
der Nichtbesttzer S. 738.
a) das vorläufige Recht zurückzufor-
dern oder zu fordern S. 742. *
Bohrgesellschaft — siehe Anteil-
scheine.
Bürge. — Kann der Gläubiger ohne
Genehmigung des B. Sicherheit
aufgeben? S. 262.
— Der Gläubiger braucht dem B. nur
die Rechte gegen den Hauptschuld-
ner, nicht gegen Mitbürgen zu ce-
diren S. 265.
— siehe Jnterzession der Ehefrau.
Bundesrath. — Bericht des Aus-
schusses für das Justizwesen über
die Methode der Ausarbeitung eines
bürgerlichen Gesetzbuches f. Deutsch-
land S. 195.
siehe auch Kodifikation und Kom-
mission.
C.
Eivilprozeßordnung für das Deut-
sche Reich. — Wird nach den Vor-
schriften derselben die Verjährung
durch Streitverkündigung unter-
brochen? S. 517.
— Glossen zu derselben S. 551.
— Verhältniß der C.P.O. zu dem
Reichsrecht S. 553. — und zum
Landesrecht S. 555.
— Kommentar von Struckmann und
Koch (Literatur) S. 640.
— Die Zustellung nach den Vorschrif-
ten der C.P.Ö. S. 780.
siehe Zustellung.
Condictio — bei Anfechtung der
Eigenthumseintragung S. 56.
D.
Depositionsgesuche. — Rückzah-
lung von Geldern, welche auf
Grund von D. hinterlegt sind
S. 133.
Depositorium. — Auszahlung von
Mündelgeldern aus dem D. erfor-
dert Mitwirkung des Gegenvor-
mundes S. 269.
— bei Gütergemeinschaft S. 272.
— an den Vater kraft väterlicher Ge-
walt S. 278.
— Aushändigung deponirter Doku-
mente S. 285.
Detention S. 438.
siehe Besitz.
Dokumente. — Aushändigung der-

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