Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 63 = H. 125/126 (1844))

2.2. Bemerkungen über das offene Sendschreiben eines Sächsischen Anwalts an den Königl. Preuß. Justizminister Mühler, in Bezug auf dessen Ministerial-Reskript vom 6. Februar 1844, den ausgeschriebenen Mainzer Advokaten-Verein betreffend

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II.

Bemerkungen
über das offene Sendschreiben
eines -sächsischen Anwalts
an den

König!. Preusi. Justizminisier Mühler,
in Bezug auf dcsscn Minisierial-Reftript vom 6. Fe-
bruar 1844, den ausgeschriebenen Mainzer
Advokatcn-Verein betreffend.*)

-^^as oben angeführte offene Sendschreiben ist, ungeach-
tet es schon vorher im Buchhandel war, vor einigen Ta-
gen unter dem Postzeichen Leipzig anonym, jedoch mit der
Bemerkung, „zur gefälligen Beachtung," der Redaktion der
Jahrbücher für die Preußische Gesetzgebung übersandt.
Referent kann diese Zusendung nur als Wunsch betrach-
ten, dieses Sendschreiben in den Jahrbüchern angezeigt zu
sehen, und willfahrt demselben hierdurch sofort sehr gerne.
Eine kleiire historische Einleitung muß er jedoch vorauf-
gehen lassen. Die Königl. Würtembergische Negierung hat
bekanntlich seit einer Reihe von Jahren der Gesetzgebung,
besonders der Strafgesetzgebung, die ausgezeichnetste und
und von den glücklichsten Resultaten gekrönte Sorgfalt gc-

°) Offenes Sendschreiben an Sr. Exzellenz den Königl. Prenß.
.Jusiizministcr .Herrn Mühler, in Bezug auf dessen Mi»isterlal-Re-
stript vom 6. Februar 1844, von einem sächsischen Anwälte (aus der
konsiitution. Staatsbürger-Zeitung besonders abgcdrnckt.) Grimma.
1844. Druck und Verlag de» VerlagS-Komtoirs. 23 S. 6.

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