Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Rep. 1840 (1840))

. Gefahr. — GehaltS-Abzüge/ ' kg
Rittergutsbesitzer bedarf eS keiner subsidiären Substitution einer Freiheitsstrafe.
44b. 142. — VIII. 125. Gefängnißstrafen können auch während des Untersu-
chungs-Arrestes vollstreckt werden. 48. 585. — IX. 1. Anrechnung der Gefäng-
nisstrafe auf den wegen eines andern Verbrechens verhängten Uittcrsuckungsarreft
in der Rheinprovmz. 48. 284. — XI. 196. bei Verwandlung der Geldstrafen in
Gefängnißstrafen kommen die Untersuchungtzkosten und der mit erkannte Schaden-
. ersah nickt mit in Anschlag (für die Rhünprovinz). 51. 214. — XIII, 243.
Die Anträge auf Umwandlung der für Zoll- und Steuervergehen festgesetzten Geld-
strafen in Gefängnißstrafen sollen von den Hauptämtern ausgehen. 52.231.—
XII. 1-88. Dieselbe Verfügung für die Rheinprovmz. 52. 262. — XIII.
240.. Vollziehung kürzerer zuchtpolizeilicher Gefängnißstrafen in den Justiz-Arrest-
Häusern und in den Kantonal-Gefängnissen in der Rheinprovinz. 52. 682. —
. XIII. 244.
S. Crimmalurtel, Freistunden, Hausircontraventionen, Holzdiebstahl, Militär-
strafen, Ordnungsstrafen, ^uinxe jours, Strafmilderung, Strafvollstnk-
' kung, Succumbenz-Gelder. - ,
Gefahr. Ueber die Gefahr der erkauften Sache bei gerichtlichen Verkäufen.. Adh. vom
O. L. G. R. Ludwig in Brieg. 56.91. ^
Gefangene. Cirk. Verf. des O. L. G. zu Posen über die Beschäftigung der Straf-
end Untersuchungs-Gefangenen. - 51.190. — XIII. 1. f. Detenrion, Festungs-
arrestaten, Freistunden, Kriegsgefangene, Medicinalkosten, Selbstbefreiung, Schuld-
gefangene, Untersuchungskosten, Verpflegungstosten.
Kefangen-Jnfpektor, s. Gefangenwärter.
Gefangenlisten. Entbindung der Direktionen der Strafanstalten von der Einrei-
chung der vierteljährigen Gefangenliften an das Justizministerium. 48. 521. —
XI. 22. f. Frankfurt, Geschäftslabellen und Listen, Insterburg.
Gefangenwärter. Verrechnung der Sihgebühren und baaren Auslagen der Gc-
fangenwLrter, bestimmte Feststellung der Rechte und Pflichten der Gefangenwärter,
welche die Unterhaltung der Gefangenes gegen Sitzgebühren und andere Emolu-
mente besorgen. 48. 275. —VII. 124. unb 41. 282.—VII. 125. Instruc-
tion für die Znspectoren und Gefangenwärter des Großherzogthums Posen. 41.
385. —XI. 5.
S. Anstellung, Besoldung, Gefängnisse. '
Gefangenwärter-Stellen, deren Besetzung durch die Magisträte in den Städten.
54. 490. — VII. 4.
Gefundene Sachen. Verfahren der Polizeibehörden mit gefundenen Sachen von
geringem Werche. 1. 260. — I. 34.
Gegner, s. Kosten-Erstattung, MaNdatarkengebühren. -
Gegenforderungen, s. Appellation.
Gechalt, s. Amtssuspension, Besoldung, Cassenquote,Dkensteinkommen, Gnadengehalt,
Goldanrheil, Jnactivitatsgehalt, Kanzelleigcbühren, Kriegsgefangenschaft, Militär-
dienst-Ansprüche, Patrimonialgerichte, Pension, Quittungsstempel, Wartegeld. ,
Gehalts-Abzüge. Deren Zahlung ay das die Execulion dirigirende Gericht. 2 46.
■—II. 218. Gehaltsabzüge finden wegen schon genossener Alimente von Gehalten
bis 400 Rthlr. nicht Statt. 2. 46. — II. 222. Ausdehnung des Anhangs
§. 160 zur A. G. O. auf alle Schulden. 8.19. — II. 217. Gehaltsabzüge vom
Gehalte eines Generals und Beigade-Commandeurs. 15. 270.— II. 220'. Beur-
theilung der Gehaltsabzüge der Rheinischen Beamten nach Preußischen Gesetzen.
" 21. 32. — II 214. Abrechnung des Pensionsb^ilrages vom abzugefähigen Ge-
halte. 28.215.'—II. 2HL. Berechnung der abzugsfahigen Gehaltslheile mit
- Rücksicht auf Pensionsbeiträge und Alimentengläubiger. 2 5..79. — II. 215. Ver-
fahren der Civikgerichke bei Gehalts- und Pensionsabzügen der Militärpersonen.
35. 348. — II. 221. Anwendung des Anhangs §. 169 zur A. G. O. auf Unter-
suchungskosten der Beamten. 34. 115. — VI. 344. Unmittelbare Zahlung der
' Gehaltsabzüge an einen einzelnen Gläubiger ,und Correspondenz der Gerichte mit
der betreffenden Verwaltungsbehörde. 55. 274. — VI. 333 und 5?. 85. — VI.
339. Das Gesetz vom.11. Juni 1829 ist auf Pensionen nicht zu beziehen und der
§. 169 des Anhangs zur A. G. O. dadurch nicht aufgehoben. 55. 371. — VI.
345. Anwendung der Vorschriften des Anhangs tz. 160—174 zur A. G. O. auf
Königliche und Prinzliche HofstaatS-Beamte. 38. 101. — VI. 333. Gehaltsab-
zug bei einem über 4 Wochen dauernden Urlaub. 48. 566. — VII. 436. Stem-
pel bei GehaltsabzugSverfahren. 42.174. — VH. 388. Anwendung des An-
hangs §. 168 zur A. G. O. nur auf gegenwärtig fortlaufende Alimente. 35. 84.
— VI. 339. Begriff der laufenden Alimente. 48. 426. — VI. 340. Anwen-

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