Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Rep. 1840 (1840))

30 " Commisflonsgekühren. — Communkosten.
CommisfionSgebühren der Richter, Referendarie» und Subalternen in den Pro-
vinzen jenseits der Elbe. 14. 52. — V. 23., der Gemeinheitstheilungs - Com-
missarien. 14. 232. — V. 83., der Justiz-Beamten in den Auftragssachen der
Verwnltungs-Behörden. IS. 33. — V. 53.; sie fallen weg bei Testaments-Auf-
nahmen außerhalb des Gerichtsortes, wo Diäten liquidier werden.' IS. 35. —
Y. 85. CommiffionSgebühren und Diäten bei Testaments-Aufnahmen außerhalb
der Gerichtsftelle und außerhalb des Gerichtsorts. SV. 286. — V. 87. Cabinets-
Ordre wegen fernerer Belastung der Commissionsgcbühren bei Aufnahme lehtwilli-
ger Verordnungen außerhalb der Gerichtsstelle. 30. 149. — V. 89. Dieselbe ist
auf Zurückgaben und Publicationcn der Testamente nicht zu beziehen. 30. 377.
—■ V. 89. Commisstonsgebühren in Auftragssachen für Untergerichte oder einzelne
Gerichtspersonen, besonders in.Erbschaft^- und Curalelsachen. 30.376. — V.
26. Commissionsgebührcn der unbesoldeten Beamten, namentlich Referendarie».
33. 144. — V. 26. Die Commissions - und Caleulaturgebühren sollen erst,,
wenn sie eingegangen sind, (durch monatliche Designationen) an die Empfänger
ausgezahlt werden. 36.356. — TI. 660, Commisstonsgebühren für Ausarbei-
tung eines Taxations-Instruments bei den Gerichten jenseits der Elbe. 30. 357.
— VII. 239. Welche Beamte zü den Gebühren für Ausarbeitung dev Jnventa-
rien berechtigt sind? 30. 186. — VII. 239. Berechtigung der vor den neuen
Etats angestellten Beamten zu Commissionsgebühren, insbesondere in Requisitions-
und Austracssachen, für Natural -Lraditionstermine, Jnventarien, Terminern
Privatwohnungen und für daS Ordnen der Auctionsgegenstände. 30. 421. —
VII. 240. Nachweis der Berechtigung zu Commissionsgebühren wegen bisherigen
rechtmäßigen Genusses derselben, insbesondere bei Inventuren, Auctionen und Sie-
gelungen. 40. 465. — VII. 242 und 43. 159. — VII. 249. Erstattung der
gegen die Vorschrift überhobenen Commisst'onsgebühren. 40. 529. — VII. 245.
Commissionsgebühren der Refercndarien und Auscultatore». 43. 161. — VII.
247. Desgl. der Actuarien bei Auctionen, Jnventarien und Laren. 39.129. —
VII. 277. Gebühren der Justiz-Visitations-Commissarien. 3?. 385.— VII*
282. Commissionsgebührcn, wenn am Orte wohnende Parteien ihrer Convcnienz
halber die Abhaltung der Termine in ihrer Privatwohnung verlangen. 40. 525.
VII. 289. Commissionsgebührcn für die Gerichtscasse finden außer denen des
Commiffarius bei Localcommissionen nicht Statt. 41.252. — VII. 291. Comissi-
onsgebühre» bei Aufnahme von Taxen. 3S. 293. — VII. 301. CommifsionSge-
bühren bei Auf- und Abnahme von Erbverträgen und Ehestiftungen. 41. 508.
— VII. 321. Für Testaments-Aufnahmen außerhalb des Gerichtsortes können
Diäten und Commissionsgebühren nicht gleichzeitig liquidirt werden. 43. 419. —
VII. 320. Commissionsgebühren für letztwillige Verfügungen, welche auf aus-
wärtigen Gerichtstagen in den Wohnungen der Interessenten ausgenommen werden.
SO. 166. — XIII. 95.
'S. Diäten, Emolumente, Justitkarien.
Communal-Abgaben. Executivische Einziehung derselben auf Requisition der Ma-
gisträte durch die Gerichte. 14. 188. — 1.198. Suspensiv-Effect der Provo-
kation aus rechtliches Gehör gegen die von der Regierung verhängte Execution we-
gen der Communalabgaben. 14.183. — I. 150. Suspensiv-Effect der in ter-
minis executivis gemalten Einwendungen gegen Communalabgaben. 37. 86.
t— VI. 123. Berichtigung der Communalabgaben von gerichtlich sequestrirten
Grundstücken in Berlin. 37 360. — VI. 346.
S. Magisträte, Regierungen.
Communal-Beamte, f. Fiscalische Untersuchung, Schöffen.
Communal-Landtage, s. Landtage.
Communal-Lasten, Competenz der Gerichts- und Verwaltungs-Behörden (und
. Ausschließung des Rechtsverfahrens) bei Verrheilung der Communal-Lasten und
öffentlicher Gemeinde-Verpflichtungen. 47.531. — X. 238.
Communal-Procent-Abgaben. Berechnung derselben von dem Dienstcinkom-
men der Beamten. 31. 279. -— III. 211. Communal-Procent-Beiträge der
Justizofsicianten und deren Berechnung. 33. 207. — 1.200.
Communal-Verband, s. Gerichtsbarkeit.
Communen, s. Untersuchungskosten.
Communkosten. Befreiung der landschaftlichen Creditsysteme von Communkosten in
Concursen und Liquidationsproceffen. 30. 399. — VI. 433. Die Kaufgelder
eines subhastirten Grundstücks können zu den Communkosten eines nach Einleitung
dev Subhastatio» erdffneten Concurses nicht herangezogen werden. 40.212. —
X. 178.
S. Salarieneaffen.

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