Volltext : Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

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Äie Wicberänstellungi oder Penstonirung ehemaliger
■? Iustizbeamten (betreffend. ; (a
: (L. G. O. Th. In. Tili, r.)- ? .

Das Königliche rc. f die König!. Jmmediat-Justiz-
coininillioy) erhält hirrneben ein Exemplar der Instrue«
ttutr. für die Regierungen, «egen Wiederanstrllung der
in. den wieder, eroberten und neum Provinzen Vorgefun-
denen, und auf.Wartegeld ober Pension gesetzten und
noch) zum Dienst qualificirten 'Offlciantenvom sgstea
September d. I. zur Nachricht und Nachachtung, unh
mit der Anweisung,, von jeder Anstellung eines auf,War-
trgeld stehenden Justiz-Bedienten, 'dem Obet.PräWentt«
der.PxpvinxNachricht z» geben, sich auch die feste An«'
stestüng der auf Wartegeld stehenden Beamten besonders
angelegen styn zu lassen. , . v . .
Berlin, den sSste» October 18
Der Zustijminisier
V: ... von K.ixcheifem, ..
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an sammtliche König!. Oberländer« . .:;;y
gericdte re-, an das Kinigl Ober-
Appellationegerichr ja Posen nK
die Immediat- Iustiz-Commistian
zu Cölln. . .. ..

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