Full text: Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung (Bd. 12 = H. 23/24 (1818))

6.2. Zur Erläuterung der allgemeinen Gerichtsordnung

2 (Ja

■' II. '
Zur Erläuterung der Allgemeinen Ge-
richts-Ordnung.

s.

Das Verfahren bei Edictalcitationen, in Beziehung
auf das in Frankreich befindliche Truppencorps
betreffend. /

(A. L. % Th-1. Tit. 7.)

Das bisher in Frankreich befindlich gewesene Könkgk.
Armeekorps kehrt gegenwärtig in die vaterländischen
Provinzen zurück, und die einzelnen Thcile desselben wer-
den, sobald sie die ihnen angewiesenen Garnisonen er-
reicht haben, auf den Friedensfuß gesetzt. Soichewnach
hört die in der Anweisung vom svsten März 1818 vor»
geschriebene Mitthei'ung der erlassenen Edictaleiiakionen an
den commandirenden Ge^ral des gedachten Arm-eemps,
zum Behuf deren Bekanntmachung, auf. und es trut
vom isten Januar k. I. an, das gewöh-lich? Verfahren
in seinem ganzen Umfange wieder ein. In denjenigen
Fällen, in welchen die in der letzten Zeit erlassenen Edic-
lalcitationen bei den Truppen in Frankreich, wegen ihres
Abmarsches, nicht mehr haben bekannt gemacht werden
können, muß für die dazu gehörig gewesenen Miiitair»
Personen ein neuer Termin angeseyt, und auf die ge»
' wohnliche Art bekannt gemacht werdem

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