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Kortkampf'sche Ausgabe Deutscher Reichsgesetze
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Text mit Anmerkungen
Kortkampf'sche Ausgabe Deutscher ReichsgesetzeI. Fabrik-Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten. Handbuch für den praktischen Gebrauch von Beamten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern bearbeitet von einem Mitgliede des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten. Berlin, 1873. Fr. Kortkampf II. Die Rechts-Verhältnisse der Reichs-Beamten. Gesetz vom 31. März 1873. Mit den Gesetzen betr. Kaution der Reichsbeamten und Bewilligung von Wohnungsgeldzuschüssen vom 2. Juni 1869 und 30. Juni 1873. Durch Anmerkungen erläutert von O. Freiherrn von Zedlitz-Neukirch, Königlicher Landrath zu Sagan, Mitglied des Reichstags. Berlin, 1873. Fr. Kortkampf III. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Gesetz vom 16. April 1871. Unter Berücksichtigung der Verträge mit den Süddeutschen Staaten, der ausführenden oder abändernden Gesetze, so wie des Anschlusses von Elsaß-Lothringen. Bearbeitet von Hermann Biester, Rechnungsrath im Reichskanzler-Amte. 3. vervollständigte Auflage. Berlin 1874. Fr. Kortkampf
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Kortkamps'sche Ausgabe Deutscher Reichsgesetze. Text mit Anmerkungen:
I. Fabrik-Gesetzgebung des Deutschen Reiches und der Einzelstaaten. Hand-
buch für den praktischen Gebrauch von Beamten, Arbeitgebern und Arbeit-
nehmern bearbeitet von einem Mitgliede des Reichstages und des Hauses
der Abgeordneten. Berlin, 1873. Fr. Kortkamps, Buchhandlung für Staats-
Wissenschaften und Geschichte. 8. 199 SS.
Das Vorwort der Verlagshandlung weist auf die Nothwendigkeit hin,
die gesetzlichen Vorschriften sowohl des Deutschen Reiches, wie der Einzelstaaten,
welche in mehr oder minder inniger Beziehung zu dem Fabrikwesen stehen,
zu sammeln und für den praktischen Gebrauch zu bearbeiten. Eine solche
übersichtlich geordnete und sorgfältig erläuterte Sammlung der weit zerstreuten
und vielfach schwer zugänglichen Bestimmungen dieses wichtigen Zweiges der
Gesetzgebung ist in der That als ein dringendes Bedürfniß empfunden. Diesem
Bedürfniffe soll das vorliegende Buch abhelfen. Dasielbe bezweckt, den be-
theiligten Kreisen Gelegenheit zu geben, sich mit der Fabrik-Gesetzgebung
bekannt zu machen und mitzuwirken zur Aus- und Durchführung der gesetz-
lichen Vorschriften. Die Zusammenstellung soll einen kurzen und sicheren
Leitfaden des bestehenden Rechts der Fabrik-Gesetzgebung für den praktischen
Gebrauch darbieten und will deshalb nicht mit dem Maße einer höheren
wisienschaftlichen oder staatsmännischen Aufgabe beurtheilt werden. Die Bürg-
schaft für die volle Zuverlässigkeit der Bearbeitung, die mit Recht von einem
solchen Handbuch zu fordern ist, wird darin geboten, daß ein der praktischen
Handhabung des Gewerbewesens nahestehendes, und um diesen Zweig der
Gesetzgebung verdientes Mitglied des Reichstages und des Hauses der Ab-
geordneten sich derselben unterzogen hat. — Den Hauptinhalt des Handbuches
bildet die unter A. mitgetheilte Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. Die
auf das Fabrikwesen bezüglichen Bestimmungen derselben sind mit wenigen,
durch den Zweck der Zusammenstellung bedingten Ausnahmen, unter Hervor-
hebung durch größeren Druck, wortgetreu ausgenommen. Die von andern
Materien handelnden und deshalb fortgelaffenen Paragraphen sind in Klammern
angeführt. Den Gesetzestext begleiten überall zu dessen Erläuterung dienende
Anmerkungen in Petitschrift, welche die damit in Zusammenhang stehenden
andern wichtigen Vorschriften durch lateinische Lettern hervortreten lassen.
Neben der Gewerbe-Ordnung sind in gleicher Art mitgetheilt unter B. das
Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes vom
21. Juni 1869 und 0. das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schaden-
ersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken rc. herbeige-
führten Tödtungen und Körperverletzungen vom 7. Juni 1871. Es folgt
sodann eine Reihe von Beilagen zu den Bestimmungen der Gewerbe-
Ordnung, welche hauptsächlich die in den verschiedenen Ländern Deutschlands
geltenden, auf das Fabrikwesen Bezug habenden Polizeivorschriften enthalten.*)
*) Bei dieser Gelegenheit verweisen wir auch auf das in demselben Verlage er-
schienene Schriftchen: „Betrieb und Beaufsichtigung von Dampfkesseln. Ge-
setz vom 3. Mai und Verordnung vom 24. Juni 1872. Für den praktischen
Gebrauch erläutert von einem höheren Regierungs-Beamten. Berlin, 1873."