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Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Unter Andeutung der obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch geltenden Bestimmungen, herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen von Dr. C. F. Koch. Erster Band. Sechste Ausgabe. Nach des Verfassers Tode bearbeitet von Dr. Franz Förster, Ministerial-Direktor, R. Johow, Obertribunals-Rath, Dr. P. Hinschius, ord. Professor der Rechte, A. Achilles, Stadtgerichts-Rath in Berlin, A. Dalcke, Ober-Staatsanwalt in Marienwerder. Berlin, 1874. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). Erster Band
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15.
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten. Unter Andeutung der
obsoleten oder aufgehobenen Vorschriften und Einschaltung der jüngeren noch
geltenden Bestimmungen, herausgegeben mit Kommentar in Anmerkungen
von vr. C. F. Koch. Erster Band. Sechste Ausgabe. Nach des Verfassers
Tode bearbeitet von Or. Franz Förster, Ministerial-Direktor, R. Jo-
how, Obertribunals-Rath, vr. P. Hinschius, ord. Professor der Rechte,
A. Achilles, Stadtgerichts-Rath in Berlin, A. Dalcke, Ober-Staatsan-
walt in Marienwerder. Berlin, 1874. Verlag von I. Guttentag (D. Collin).
Erster Band. gr. 8. 894 SS.
Die eigenthümlichen Vorzüge, aber auch die ebenso eigenthümlichen
Schwächen des Koch'schen Kommentars zum Allgemeinen Landrecht sind be-
reits in diesen „Beiträgen" Bd. VIII S. 612 f. bei der, von dem jetzigen
Reichs-Oberhandelsgerichtsrath vr. M. Hoffmann in Leipzig herrührenden,
Besprechung der vierten Auflage dieses Werkes hervorgehoben worden. Un-
bestreitbar ist daffelbe zu einem der Rechtspraxis unentbehrlichen Hülfsbuche
geworden. Es ist daher als ein sehr dankenswerthes Unternehmen zu be-
zeichnen, daß nach dem Tode des genialen Verfassers Männer, deren Namen
allein schon die vollgültigste Legitimation für sie ist, sich vereinigt haben, in
dem Bestreben Koch's fortzuwirken, dem Werke außer der Erläuterung des
Landrechtstextes „eine möglichst vollständige Statistik des gegenwärtig bestehen-
den Rechtszustandes zu geben." Daß die Bearbeiter nach dem Vorworte der
Verlagshandlung von dem bisherigen Plane des Werkes insoweit abzugehen
beabsichtigen, als die größeren, eine ganze Rechtsmaterie erschöpfenden Gesetze
der Neuzeit, wie das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, die Allgemeine
Deutsche Wechselordnung, das Deutsche Strafgesetzbuch, das Preußische Berg-
gesetz, die Preußischen Grundbuchgesetze, so wie die bevorstehende Preuß. Vor-
mundschaftsordnung, ausgeschieden und selbstständige Kommentar-Ausgaben
derselben dem Hauptwerke in gleichem Formate zur Ergänzung angeschloffen
werden sollen, kann nur als eine wesentliche Verbesserung betrachtet werden.
Denn, wie mit Recht das Vorwort sagt, „dem werthvollsten Theile des Koch'-
schen Kommentars, den jeder Kenner in der Erläuterung des noch in Geltung
stehenden Landrechtstextes und der älteren Ergänzungen erblicken wird, ge-
schieht hierdurch nicht nur kein Abbruch, derselbe gewinnt vielmehr an Ueber-
sichtlichkeit, und auch jene neueren Gesetzeswerke kommen bei dieser Einrichtung
beffer zu ihrem Rechte." Auf diese Weise wird es möglich, das ganze Werk
auf vier Bände (im Preise von 20—25 Thlr.) zu beschränken, welche schnell
hinter einander erscheinen und bis zum Herbst 1875 vollständig in den
Händen der Abonnenten sein sollen. — Der Inhalt des Kommentars ist,
abgesehen von der Ausscheidung des inzwischen Veralteten und von formalen
Aenderungen, durchweg konservirt worden.
Die neueren Zusätze sind durch den Beisatz (6. A.) kenntlich gemacht, dagegen
die bisher den neuen Zusätzen der 2.-5. Ausgabe vorangestellten Ausgabezahlen
als entbehrlich fortgelaffen. Bei jedem Bande soll in einem Vorworte die
Betheiligung der einzelnen Mitarbeiter ersichtlich gemacht werden. In dem
ersten Bande sind bearbeitet: die Publikations-Patente, die Einleitung, die
Titel 1 bis 4 und 7 von dem Obertribunals-Rath Johow, die Titel 5, 6,