13.
Rechtsfälle
13.1.
Entschädigungs-Ansprüche aus der Erhöhung einer öffentlichen Straße
Ein Rechtsfall, mitgetheilt und besprochen von dem Herrn Gerichts-Assessor Schultzenstein in Berlin
749
Rechtfälle.
Nr. 55.
Entschädigungs-Ansprüche aus der Erhöhung einer
öffentlichen Straße.
Lin Rechts fall, mitgetheilt und besprochen von dem Herrn Gerichts-Assessor
Schnitzen st ein in Berlin.
In der Stadt S. wurden 1869 die der Stadtgemeinde gehörige
P...straße umgepflastert und vor dem in derselben belegenen, aus Haus,
Hof und Garten bestehenden Grundstück Nr. 174 der Damm und
Bürgersteig erhöht. Dadurch wurde der Kanal, durch welchen bis dahin
seit über 30 Jahreu das theils auf dem Grundstück selbst entstehende,
theils demselben von dem höheren Nachbargarten her dem natürlichen
Gefälle gemäß zufließende Wasser in den Straßenrinnstein und dem-
nächst in den Gemeindesee abgeführt worden war, versperrt und drang
das abflußlose Wasser seitdem in das Haus ein. Durch die Erhöhung
der Straße war ferner das Haus unter das Straßen-Niveau zu liegen
gekommen und flössen deshalb bei Regenwetter auch die Tagewasser der
Straße, welche die Rinnsteine nicht schnell genug ableiteu konnten, in
das Haus.
In Folge dieses Eindringens von Wasser wurde das früher trockene
und gesunde Gebäude feucht und ungesund und in seinem materiellen
Bestände verschlechtert.
Die Eigenthümerin desselben nahm auf Ersatz ihres Schadens die
Stadtgemeinde S. in Anspruch mit der Behauptung, daß die Um-
pflasterung der P...straße in deren Aufträge erfolgt und insbesondere
die Erhöhung des Bürgersteigs in der Weise, wie geschehen, ausdrücklich
von dem Bürgermeister und von Mitgliedern der städtischen Baudepu-
tation angeordnet worden sei. Sie behauptete ferner, durch die mehr
als 30jährige Ausübung im Wege der Ersitzung ein Recht auf den
Persperrten Wasserabfluß erlangt zu haben und stützte in rechtlicher Be-
ziehung die Klage unter Bezugnahme der §§ 26 ff. I. 8 A. L.-R.'s
darauf, daß sie in wohlerworbenen Rechten gekränkt worden sei. Ihren