11.10.
Studien aus dem österreichischen Bergrechte. Ein Beitrag zur Kritik und Reform des Berggesetzes vom 23. Mai 1854. Von Dr. Gustav Schneider, Advocaten in Teplitz. Prag, 1874. Verlag von H. Dominicus
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Nationalrathes über die Berggesetzgebung (S. 305 — 323), sowie in Betreff
Preußens die Grundbuch- und Hypothekengesetze vom 5. Mai 1872 in besonderer
Beziehung auf das Bergwerkseigenthum. Zusammengestellt von dem Ober-
bergrath Brockhoff zu Bonn (S. 330 — 349). — Von besonderem Jntereffe
sind die zahlreichen Abhandlungen. Es seien hier genannt: Bergbau und
Bergrecht in Oberheffen. Von dem Bergmeister Tecklenburg zu Bad Nau-
heim (S. 159 — 195). Bergrecht und Bergverwaltung in Frankreich. Von
Brassert (S. 195—204). Beiträge zur Geschichte der Bergknappen. Von
Dr. Jacob Nöggerrath, König!. Berghauptmann a. D. und ordentl. Pro-
feffor der Mineralogie und der Bergwisienschaften zu Bonn (S. 204—232).
Zur Lage der Berggesetzgebung in Belgien. Von dem Bergingenieur Jules
Jchon zu Bohmte (S. 350 — 377). Zur Bergrechtsreform im Großherzog-
tbum Heften. Von Brassert (S. 377 — 389). Das neue Berggesetz der
Vereinigten Staaten von Nordamerika vom 10. Mai 1872. Mitgetheilt von
dem Geheimen Bergrath a. D. vr. Burkart zu Bonn (S. 441—458).
Die neuesten französischen Verordnungen über den Steinbruchsbetrieb. Von
Brassert (S. 458—465). Die französische Fabrik- und Berggesetzgebung
bezüglich der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter. Von Ehr. Mosler, Kaiser-
licher Bergmeister zu Strasburg (S. 465—475). Geschichte der schlesischen
Bergbau-Privilegien. Von dem Oberbergrath Gedike zu Breslau (Fortsetzung
von Jahrgang XIII S. 234 und 359). — Sehr reichhaltig ist in diesem
Jahrgange der Abschnitt: Entscheidungen der Gerichtshöfe, welche fast
sämmtlich aus der Praxis des Ober-Tribunals und des Ober-Appellations-
gerichls zu Berlin entnommen sind und meist sehr wichtige Rechtsfragen be-
treffen. Auch die Mittheilungen aus der Praxis der Verwaltungs-
behörden enthalten viel Bemerkenswerthes, wie auch die Literatur in
dem ihr gewidmeten Abschnitt eingehende Berücksichtigung gesunden hat.
13.
Ttudien aus dem österreichischen Bergrechte. Ein Beitrag zur Kritik und
Reform des Berggesetzes vom 23. Mai 1854. Von Dr. Gustav Schnei-
der, Advocaten in Teplitz. Prag, 1874. Verlag von H. Dominicus, gr. 8.
163 SS.
Der Verfasser versucht durch diese Schrift „eine Anregung zur Reform"
des österreichischen Berggesetzes vom 23. Mai 1854 zu geben, indem er sich
darauf beschränkt, „seine Erfahrungen in den wichtigsten Theilen des Berg-
rechtes kurz zu skizziren und die in der bergrechtlichen Praxis sich aufdrän-
gende Ueberzeugung der Reformbedürftigkeit unseres Berggesetzes zum Ausdruck
zu bringen." Er will nicht „mit einem fertigen neuen Gesetzvorschlage her-
vortreten, sondern bloß die Aenderung des Rechtsprincipes oder die Natur
des Rechtsinstitutes in allgemeinen Umriffen andeuten, ohne schon auf alle
Eonsequenzen eines ausgesprochenen allgemeinen Rechtssatzes und auf die
legislatorische Ausführung eines dargestellten Rechtsinstitutes einzugehen." Die
Schrift, die übrigens lediglich die Rechtsverhältnisse des Kohlenbergbaues im
^uge hat, soll in den legislatorischen Kreisen wenigstens der Ueberzeugung