Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 18 = N.F. Jg. 3 (1874))

10. Abhandlungen

10.1. Die Selbständigkeit der Grundschuld

651

Abhandlungen.

Nr.».
Die Selbständigkeit der Grundschuld.
Von dem Herrn JDr. Paul Jaeckel, Kreisrichter in Lublinitz.

Die nachstehende Abhandlung ist ein Versuch, die Selbständigkeit
der Grundschuld juristisch zu konstruiren. Mit dieser Aufgabe sind von
vornherein der Betrachtung zwei Richtungen zugewiesen: es muß einer-
seits das Verhältniß, in welchem die Grundschuld zu ihrem Schuld-
grunde steht, aufgedeckt und es muß andererseits für dieses Verhältniß
eine principielle Erklärung gefunden werden. Daß eine diese beiden
Richtungen umfassende Abhandlung im eminenten Sinne praktisch sei, soll
nicht behauptet werden; aber einmal hat doch auch der Praktiker das
Bedürfniß, nach einer Erklärung für die ihm vom Gesetz gebotenen
rechtlichen Erscheinungen zu suchen, und dann läßt es sich bei der kurzen
Geltungszeit der Gesetze vom 5. Mai 1872 gegenwärtig noch nicht
übersehen, ob nicht die theoretisch verschiedene Auffassung der Grund-
schuld auch in der Praxis zu verschiedenen Consequenzen führen wird.
Die Regierungsmotive haben ausführlich erörtert, worin die Selb-
ständigkeit ihrer Hypothek bestehen soll; *) sie finden sie darin, daß die
Hypothek „in keiner Beziehung zu einer persönlichen Verbindlichkeit steht,
daß sie auch ohne eine solche begründet werden kann;" die Hypothek
soll, wie der Wechsel, ohne Rücksicht auf eine causa äsdenäi lediglich
durch die formelle Begründung existent werden, sie soll nach dem Aus-
druck der Motive „ein Realwechsel" sein. — Es gewinnt hiernach den
Anschein, als ob es bei der Hypothek (Grundschuld) auf das Vorhan-
densein und die Beschaffenheit eines Schuldgrundes überhaupt nicht an-
kommen könne. Auf der andern Seite weisen aber die Motive wieder
darauf hin, daß die Hypothek (die spätere Grundschuld) zur Sicherung
einer persönlichen Schuld dient und dienen muß, daß nur die Gültigkeit

1) Vergl. die einleitenden Bemerkungen der Motive zum 3. Abschnitt des Ent-
wurfs. Aus ihnen sind die nachfolgenden Citate entnommen.

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