Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 49 (1905))

18. Inhalt

Inhalt.

Einzelne Rechtsfälle (Urteile des Reichsgerichts).
Seite
51. Wie ist zwischen Geisteskrankheit und Geistesschwäche zu unterscheiden?
Liegt der Unterschied in der Art oder dem Grunde der geistigen
Anomalie oder nur in ihrem Grade?.881
52. Zur Richtigstellung des Grundsatzes, daß die formelle Beurkundung
eines Geschäfts die Vermutung der Vollständigkeit für sich habe.
Einzelne Beziehungen, in denen er der Ermittelung darüber, was
die Parteien neben dem schriftlichen Vertrage vereinbart haben,
nicht entgegensteht.883

53. 1. Liegt in einer Verfügung des Erben, mit der er der Absicht des
Testators insofern zuwiderhandelt, als er sich einer ihm im Testa-
ment auferlegten Beschränkung zu entziehen sucht, ein Verstoß gegen
die guten Sitten?
2. Wirkung einer dem Erben auferlegten Verfügungsbeschränkung
nach preußischem Rechte (ALR.) ..885
54. Rechtliche Stellung der Agenten und Generalagenten von Versiche-
rungsgesellschaften. Sind sie insbesondere befugt, namens der Ge-
sellschaft eine Aufrechnungserklärung entgegenzunehmen? .... 887
55. Kann als Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung auch Herab-
minderung des Kauf- oder Täuschpreises um denjenigen Betrag ver-
langt werden, welchen der Betrogene weniger bewilligt haben würde,
wenn er den wahren Sachverhalt gekannt hätte?.889
56. 1. Die Aufhebung eines notariell oder gerichtlich geschlossenen Kauf-
vertrags über ein Grundstück kann formlos, auch durch stillschweigende
Willenserklärungen, erfolgen. Wie müssen letztere beschaffen sein?
2. Folgt daraus, daß eine Aufrechnung und die mit Rücksicht auf
sie geleistete Quittung gegenstandslos geworden ist, weil die zur
Aufrechnung bestimmte Forderung nicht zur Entstehung gelangt ist,
ohne weiteres die Pflicht zur Barzahlung?.892
57. Schadensberechnung bei Nichtfixgeschäften. Kann als Schadensersatz
der Unterschied zwischen Selbstkostenpreis und Vertragspreis verlangt
werden? — Muß die Festsetzung einer Frist aus § 326 Abs. 1 BGB.
sofort erfolgen, nachdem der Käufer in Abnahmeverzug geraten ist? 897
.58. Fiduziarische Zession. Ist sie als unentgeltliches Rechtsgeschäft an-
fechtbar? Gibt sie den Gläubigern des Zedenten ein unmittelbares
Klagerecht gegen den Zessionär auf Herausgabe des eingezogenen
Betrags?.900
59. 1. Kann der Antrag auf Verurteilung zur Zahlung an den Kläger
aufrechterhalten werden, wenn der Kläger im Laufe des Prozesses
den eingeklagten Anspruch abgetreten hat?
2. Ist § 826 BGB. nur auf außerkontraktliche Schadenszufügung zu
beziehen?
3. Kann auf Grund dieser Vorschrift auch das sogenannte Erfüllungs-
interesfe gefordert werden und worin besteht es?.902

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