2.
Inhalts-Verzeichnis des 49. Jahrganges
Inhalts-Verzeichnis des 49. Jahrganges.
Abhandlungen.
(Erstes Heft.)
1. Kann die sich aus den Grundakten ergebende Unrichtigkeit des Grund-
buchs ein Eintragungshindernis bilden? Von Herrn Oberlandes-
gerichtsrat Kretzschmar in Dresden.
2. Bedarf es einer Mitwirkung des Gegenvormundes bei der Quittierung
einer Mündelforderung? Beitrag zur Erläuterung der §§ 1812, 368
B.GB. Von Herrn Rechtsanwalt Robert Vonschott in Marien-
werder in Westpr.
3. Erörterungen zum Auseinandersetzungsanspruche der Miterben. Von
Herrn Rechtsanwalt Dr. Eugen Zosef in Freiburg im Breisgau
4. Die Entscheidung über die Kosten nach Erledigung des Rechtsstreits
in der Hauptsache. Von Herrn Landgerichtsrat Mannherz in Cöln
5. Eine neue Studie über Ülpian. Von Herrn Professor Dr. Ernst
Rabel in Leipzig.. . .
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(Zweites und drittes Heft.)
Zum Andenken an Friedrich Rassow. Bon Dr. Eccius.177
6. Die Form der kumulativen Schuldübernahme. Von Herrn Justizrat
Dr. Martinius in Erfurt. 181
7. Der Prozeß des Müllers Arnold unter der Geltung des Bürger-
lichen Gesetzbuchs. Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Eugen Josef in
Freiburg im Breisgau.219
8. Wirksamkeit mündlicher Abänderungen eines schriftlichen Mietvertrags
über ein Grundstück. Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Tauber
in Berlin. 228
9. Die rechtliche Natur des kollektiven Arbeitsvertrags. Von Herrn
Dr. Baum, Rechtsanwalt am Kammergericht.261
10. Zum § 651 BGB. Von Herrn Landrichter Dr. M. Wittich in
Hamburg.276
11. Findet § 833 BGB. auf Bazillen Anwendung. Von Herrn Referendar
Dr. jur. Hausmann, Potsdam.286
12. Die Vormerkung des neuen Rechts. Von Herrn Justizrat Bendix
in Breslau. 288
13. Nachweis des Gläubigerrechts einer Hypothek bei mehrfacher einen
Erbfall in sich schließender Übertragung. Von Herrn Amtsgerichtsrat
Brachvogel in Bromberg 305
14. Die Sicherung von Forderungen durch Übereignung von Mobilien.
Von Herrn Rechtsanwalt Dr. Katzenstein in Bielefeld .... 323
(Viertes und fünftes Heft.)
15. Kurze Erörterungen. Vom Präsidenten Eccius.465
16. Die Bedingung des reinen Wollens des Verpflichteten bei dem Kaufe
auf Probe und bei anderen Verträgen. Von Herrn Amtsgerichtsrat
Dr. Muskat in Waldenburg i./Schl. . . ..472