Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 49 (1905))

6.20. Berolzheimer, System der Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. Erster Band. Kritik des Erkenntnisinhaltes

6.21. Von der Pfordten, Kommentar zu dem Gesetze über Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. 1. u. 2. Lfg.

Berolzheimer, System der Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. 163

20.
Kommentar zu dem Gesetze über Imangsvrrsteigerung Und Imangsvrr-
nmltung vom 24. April 1897 von Theodor von der Pfordten,
Amtsrichter in München. München 1904. C. H. Becksche Verlags-
buchhandlung. Erste und zweite Lieferung. (Geh. a M. 3,60.)
Dieser neueste Kommentar zum Jwangsversteigerungsgesetz ist, wie
der Verfasser in der Vorrede bemerkt, vor allem dazu bestimmt, der
bayerischen Praxis ein Hilfsmittel zu bieten, das ihr den gegenwärtigen
Stand der Auslegung des Gesetzes in ausführlicher und möglichst er-
schöpfender Weise, aber doch in gedrängter Kürze veranschaulicht. Da
es sich jedoch ausschließlich um die Darstellung von Reichsrecht handelt,
so hat jener beschränkte Zweck keinen erkennbaren Einfluß auf den In-
halt des Buches gehabt, und die Erwartung des Verfassers, es werde
auch außerhalb Bayerns Beachtung finden, erscheint sehr begründet,
nicht bloß wegen der Benutzung der gesamten einschlägigen Literatur
und Rechtsprechung, sondern mehr noch wegen der inneren Vorzüge des
Kommentars, der eine vortreffliche Anordnung des Stoffes mit Voll-
ständigkeit und mit lichtvoller Behandlung der bei diesem Gesetze so zahl-
reichen zweifelhaften und streitigen Punkte verbindet. Die vorliegenden
beiden Lieferungen erstrecken sich bis zum § 127 des Gesetzes. Mit der
dritten Lieferung, deren Erscheinen bald zu erwarten ist, wird das Werk
abgeschlossen sein. Ein Anhängeband soll bayerisches Landesrecht be-
handeln; die Verlagsbuchhandlung verheißt aber, zur Ergänzung noch
Bearbeitungen der Ausführungsvorschriften der übrigen größeren Bundes-
staaten folgen zu lasten.
Das Werk wird, wie schon jetzt ersichtlich ist, eine wesentliche Be-
reicherung der Literatur über das schwierige Zwangsversteigerungsgesetz
bilden und dem Praktiker ein sicherer Wegweiser bei Handhabung des
Gesetzes sein.
Leipzig. _ H. Boethke.

21.
System der Rechts- und Wirtschastsphttosophlr. Von Or jur. Fritz
Berolzheimer. Erster Band (Philosophischer Einleitungsband). Kritik
des Erkenntnisinhaltes. München 1904. C. H. Becksche Verlagsbuch-
handlung. (M. 8,50, geb. M. 10,—.)
Über die Verbindung von Rechtsphilosophie und Wirtschafts-
philosophie in diesem Werke, von dem der Einleitungsband vorliegt,
bemerkt der Verf. in der Vorrede: Die Rechtsphilosophie habe heute
für sich allein ohne Wirtschafts- (und Sozial-) Philosophie keine Existenz-
berechtigung, ja keine Existenzmöglichkeil mehr. Es sei an der Zeit,
die Rechtsbegriffe mit lebendigem Inhalte zu erfüllen. Diesen realen
Kern ergebe die Wirtschaft. Wirtschaft und Recht verhielten sich wie
Inhalt und Form, wie Kern und Schale. Objekt der Rechtsphilosophie
sei die Idee des Gerechten nach der formellen Seite, Objekt der
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