Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 34 = 4.F. Jg. 4 (1890))

800 Kurze Anzeigen.
Eingehen auf den Inhalt dieser Schrift dem Interesse unserer Leser
entspricht.
6. Nie zum Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaftrn
rriaffene Bekanntmachung des Reichs Kanzlers, nebst den Ans-
führungs - Verordnungen der Einzrlstaaten. Herausgegeben von
Stephan Hoffmann, Oberlandesgerichtsrath in Dresden. Leipzig 1890.
Druck und Verlag der Roßberg'schen Buchhandlung. (Geh. M. 1,—.)
Diese kleine Schrift bildet die Ergänzung zu dem von uns Bd. 33
S. 899 angezeigten Kommentar des Verfassers über das Erwerbs- und
Wirthschaftsgenossenschafts-Gesetz vom 1. Mai 1889. Sie enthält die
in dem Titel angegebenen Ausführungsverordnungen.
7. Rrichsgesetz betreffend die Invaliditäts- nnd Altersversicherung vom
22. Juni 1889. Nebst einleitenden Bemerkungen, Anmerkungen
«ud Sachregister. Herausgegeben von vr. Karl Degenhard Menzen,
Landrichter. Paderborn 1889. Verlag von Ferdinand Schöningh. (M. 1,—).
Die Einleitung giebt einen kurzen Ueberblick über den Inhalt des
Gesetzes. Die Anmerkungen sind, soweit wir absehen können, vorzugs-
weise den Motiven und Reichstagsverhandlungen entnommen.
8. Nie Havarie-Grosse nach der lex Rhodia de jactu, dem deutschen
Handelsgesetzbuch und der deutschen Rechtsprechung. Von vr. zur.
Ludwig Mai. Mannheim 1889. Verlag von I. Bensheimer. (M. 1,50).
Zn der Einleitung (S. 3 bis 20) entwickelt der Vers, die Grund-
sätze von der lex Rhodia, de jactu und deren Aufnahme und Aus-
bildung im römischen Recht. Der besondere Theil (S. 20 bis 30) er-
örtert den Begriff der Havarie im Allgemeinen nach der neueren Doktrin
und Gesetzgebung. Dann folgen (S. 30 ff.) die einzelnen Havariefälle.
Bei der Besprechung derselben ist die Judikatur sowohl des Reichs-
Ober-Handelsgerichts als des Reichsgerichts eingehend berücksichtigt.
9. Ätraft>rozeßordn«ng für das deutsche Reich nebst Einführnngsgesrh.
Erläutert von vr. Richard Ed. John, weil. Geh. Justizrath und Pro-
fessor d. R. in Göttingen. Dritter Band. Erstes Heft. Erlangen 1889.
Verlag von Palm u. Enke (Karl Enke).
Die Besprechung dieses Heftes der bereits früher eingehend an-
gezeigten John'schen Strafprozeßordnung (Beitr. Bd. 31 S. 475, Bd. 33
S. 765) wird nach Abschluß des dritten Bandes erfolgen. Rassow.

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