Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 17 = N.F. Jg. 2 (1873))

14. Literatur

14.1. Jahrbuch für endgültige Entscheidungen der Preußischen Appellationsgerichte, redigirt und herausgegeben von Reinhold Johow, Ober-Tribunals-Rath. Zweiter Band. Berlin, 1873. Verlag von Franz Vahlen

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Literatur.

27.
Jahrbuch für endgültige Entscheidungen der Preußischen Appellationsgerichte,
redigirt und herausgegeben von Reinhold Johow, Ober-Tribunals-Rath.
Zweiter Band. Berlin, 1873. Verlag von Franz Vahlen. gr. 8. 278 SS.
Die in der Anzeige des ersten Bandes dieses Jahrbuchs in diesen
„Beiträgen" XVI S. 351 ausgesprochene Bemerkung, daß das schon von
vornherein mit lebhaftem Beifall begrüßte Unternehmen, zu dessen amtlicher
Unterstützung sich die meisten Appellationsgerichte Preußens bereit erklärt
hatten, als ein gesichertes zu betrachten und, nachdem der erste Band des
Werkes an's Licht getreten, mit Sicherheit zu erwarten stehe, daß das In-
teresse daran sich steigern und das Unternehmen in immer weiteren Kreisen
Anerkennung und Unterstützung finden werde, hat sieb vollkommen bewährt.
Der jetzt vorliegende zweite Band, besten Umfang, im Verhältniß zum ersten,
erheblich gestiegen ist, gibt davon das sicherste Zeugniß.
Die äußere Einrichtung des Jahrbuchs ist im Ganzen dieselbe geblieben,
hat jedoch insofern eine Verbesterung erfahren, als der in mehreren Be-
sprechungen des ersten Bandes (so auch in diesen „Beiträgen") gerügte Uebel-
stand der Zerlegung des Materials in einen amtlichen und einen nicht amt-
lichen Theil einfach dadurch vermieden worden, daß die amtliche Mittheilung
einer Entscheidung durch eine entsprechende Notiz bei der Ueberschrift erkennbar
gemacht ist. — Eine wesentliche Bereicherung im Vergleiche mit dem ersten
Bande enthält der Abschnitt für Sub ha stati on im Geltungsbereiche der
Subhastations-Ordnung vom 15. März 1869 und für Bagatellsachen.
Eine besonders schätzenswerthe Zugabe aber bilden die Grundbuchkontro-
versen, mit denen der Herausgeber im vorliegenden Bande den Anfang
macht, indem er sich für die folgenden Bände, ähnliche, unter diese Gesammt-
überschrift pastende Abhandlungen erbittet. Außerdem hat derselbe an sämmt-
liche Appellationsgerichte sich mit der Bitte gewendet, alle das Grundbuchrecht
betreffende Beschwerdebescheide, welche die Auslegung einer zweifelhaften Gesetzes-
stelle enthalten, zum Abdruck in diesem Jahrbuch mitzutheilen. Auf diese
Weise haben wir Aussicht, in dem Jahrbuch ein Centralorgan für das seit
Kurzem die Theorie wie die Praxis in so überwiegendem Maße beschäftigende
neue Grundbuchrecht zu erhalten.
Die dem ersten Bande des Jahrbuchs im Anhänge beigefügte Abhand-
lung des Appellationsgerichts-Raths Rintelen über das Rechtsmittel des
Rekurses hat im Anhänge des vorliegenden Bandes eine sehr dankenswerthe
Erweiterung erfahren, worin derselbe Verfaster zwei wichtige Fragen aus dem
Bagatellrekurs-Rechte:
I. Ist der Rekurs zulässig, wenn der Bagatellrichter den Verklagten,
welcher die Klage vor dem Termine zur vollständigen Klagebeant-

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