Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 17 = N.F. Jg. 2 (1873))

8. Abhandlungen

8.1. Unterschiede der Grundschuld und der Hypothek nach den Gesetzen vom 5. Mai 1872

Abhandlungen.

Nr. 7.
Unterschiede der Grundschuld und der Hypothek nach den Gesetzen
vom 3. Mai 1872.»)
Von dem Herrn Rechtsanwalt Brettner in Schleusingen.

Die Frage — ob Hypothek, ob Grundschuld — ist erledigt; wie
dem Schuldschein der Wechsel, so ist der Hypothek die Grundschuld
ebenbürtig zur Seite getreten. Ueber die Zweckmäßigkeit dieser Zwei-
theiluug zu rechten, und daran das kritische Messer zu legen, wäre zur
Zeit jedenfalls ungehörig; für die Nothwendigkeit sei jedoch nochmals
hervorgehoben, wie wir gegenwärtig unzählige Hypotheken haben, die
durch keinen Machtspruch weggeschafft werden können. Im Uebrigen
wird die Zeit über die Bedürfnißfrage beider Institute entscheiden; es
ist jedoch die Lebensfähigkeit und Lebensdauer beider vorauszusehen; die
eine als Verkehrshypothek, beweglich, wanderlustig, und mehr städtisch;
die andere als Nichtverkehrshypothek, ruhig, conservativ, und mehr ländlich.
Dagegen ist zu bedauern, daß — gleichsam als Drittes — die s. g.
Hypothek des Eigenthümers aus dem früheren Rechte, und damit auch
das viele Kontroverse, welches sich daran knüpft, übernommen ist
(§§ 63 f. G). Sie hätte durch eine positive Bestimmung leicht aus-
geschlossen werden können, und wohl ohne Schädigung praktischer In-
teressen, da sie — als Vorläufer der Grundschuld — mit Annahme
letzterer überflüssig erscheint.
Hypothek ist die Grundbuchgeldschuld mit eingetragener eausa de-
bendi; Grundschuld diejenige ohne eingetragene causa dedendi. Die Form
der Eintragung ist das Entscheidende; ist also eine Hypothek beabsichtigt
und bestellt, aber eine Grundschuld irrthümlich eingetragen, so ist die
Post letzteres. Ebenso ist die Nennung des Schuldgrundes in der Be-
stellungsurkunde einflußlos; denn eine Erklärung dahin — heute habe

*) Das Gesetz über den Eigenthumserwerb ist mit „G," die Grundbuchordnung
mit „O," Werner's Materialien dazu mit „S" bezeichnet.
Beiträge. XVII. (N. F. II.) Jahrg. 2. Heft.

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