7.9.
Das protestantische Ehescheidungsrecht und Verwandtes. Zusammenstellung neuerer Entscheidungen der Braunschweigischen Obergerichte. Herausgegeben vom Assessor Dr. jur. Adolf Dedekind in Wolfenbüttel. Braunschweig, Verlag von Friedrich Wreden. 1872
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indem er I. nichtige letztwillige Verfügungen (S. 12—69), II. re-
scissible letztwillige Verfügungen (S. 70—103) behandelt und
III. spätere Rechtsbildungen (actio suppletoria und Nullitäts-Querel
auf Grund der Novelle 115, Anerkennung eines Testaments durch den
Vertragserben (S. 103 — 116) in Betracht zieht und am Schluß (S. 116 — 122)
die gewonnenen Resultate zusammenstellt. Wir können nur mit dem Verfaffer
das Bedauern aussprechen, daß ihm die Gelegenheit gefehlt hat, über den
Standpunkt der heutigen gemeinrechtlichen Praxis in dieser wichtigen Lehre
gründliche Forschungen anzustellen, müssen es ihm aber auch zum Vorwurf
machen, daß er die neueren deutschen Particularrechte ganz außer Betracht
gelassen hat.
9.
Das protestantische Ehescheidungsrecht und Verwandtes. Zusammenstellung
neuerer Entscheidungen der Braunschweigischen Obergerichte. Herausgegeben
vom Assessor vr. jur. Adolf Dedekind in Wolfenbüttel. Braunschweig,
Verlag von Friedrich Wreden. 1872. gr. 8. 348 SS.
In dem Vorworte betont der Verfaffer mit Recht die hohe Wichtigkeit
der Praxis der Gerichtshöfe, d. h. der ununterbrochen gleichmäßigen Ent-
scheidung gleichartiger Rechtsfragen und erklärt es daher, zumal in deutschen
Ländern, welche einer Codification des Civilrechts entbehren, für ein berechtigtes
Verlangen sowohl der mit der Rechtsanwendung betrauten Berufsclaffen, als
auch des rechtsuchenden Publikums, und selbst für die Fortbildung des Rechts
von nicht zu unterschätzendem Werthe, daß diese Praxis nachgewiesen und zu-
gänglich gemacht werde. Von diesem Standpunkte aus will er die hiermit
begonnene Sammlung Braunschweigischer Präjudicien beurtheilt wissen. Im
Gegensätze zu solchen Sammlungen, welche nur einzelne hervorragende Ent-
scheidungen der höheren und namentlich der höchsten Gerichtshöfe zusammen-
stellen, versucht das vorliegende Werk in systematischer Darstellung eine Zu-
sammenstellung der ganzen Landespraxis und ergänzt dieselbe durch Seiten-
blicke auf die einschlagende Literatur und die Spruchpraxis anderer deutschen
Länder. Es ist bei der Herausgabe mit dem Ehescheidungsrecht der Anfang
gemacht worden, „weil gerade für diese Materie, welcher die einheimische
Gesetzgebung keine nennenswerthe Beachtung geschenkt hat, die Darstellung
der Praxis ganz besonders als ein Bedürfniß erschien." — Der Herausgeber
hat sich mit der Angabe bloßer aus den Entscheidungen gezogener Rechtssätze
nicht begnügt, sondern auch die Entscheidungsgründe mitgetheilt, „da erst die
Entscheidungsgründe dem Skelette Fleisch und Blut und Leben geben." Er
bescheidet sich jedoch selbst, daß bei einzelnen Fragen hinsichtlich der Mittheilung
der Gründe eine größere Auswahl hätte getroffen werden können. Es gilt
dies z. B. in Betreff der Mittheilung der einzelnen Fälle, in denen die
Gerichte den dringenden Verdacht des Ehebruchs (S. 26 f.) oder gefährliche
Mißhandlungen (S. 57 f.) als Ehescheidungsgrund angenommen und der einzelnen
Fälle, in denen auf Scheidung von Tisch und Bett erkannt worden ist (S. 83 f.).
Die vorliegende Zusammenstellung sondert das reichhaltige Material nach
drei Abtheilungen. Die erste Abtheilung behandelt die Ehescheidung mit Inbegriff
der Provisorien und des Verfahrens im Scheidungsprozesse und der Folgen der