XXII
Sachregister.
den Erben eines Gesellschafters
S. 611.
— Unterschied zwischen der Auflösung
ders. und der Lösung wegen Aus-
tritts eines Gesellschafters S. 1102.
— s. Firma.
— s. Eidesleistung.
Handelsgesetzbuch — s. Firmen-
recht.
— Bemerkungen zu dem Entwurf dess.
von Dickel (Lit.) S. 208.
— Einführungsgesetz vom 10. Mai
1897. Wann tritt Art. 1 Abs. 2
u. 3 in Kraft? S. 309.
— Handausgabe mit Erläuterungen
von Frankenburger (Lit.) S. 888.
Handelsrecht — von Behrend (Lit.)
S. 206.
Höhere Gewalt — Begriff ders.
S. 1132.
Hypothek —s. Zwangsversteigerung.
Hypothekengläubiger — s. Siche-
rungsmaßregel.
Hypothekenschuldner. —Wird ein
persönlich hastender H., welcher beim
Verkauf des Grundstücks die Ueber-
nahme der Hypothek nicht anzeigt,
durch Stundung ders. seitens des
Gläubigers befreit? S. 1046.
3.
Jahrbuch — der Gerichtsverfassung
von Pfafferoth (Lit.) S. 759
— für Entscheidungen des Kammer-
gerichts von Johow (Lit.) S. 760.
Jahresbilanz. — Begriff der ersten
S. 828.
Jahresgewinn — bei Auseinander-
setzung zwischen Kommanditist und
Komplementär S. 1107.
Immission. Haftung für dies, bei
Anlagen auf eigenem Grund und
Boden S. 850.
Individualrechte — s. Separa-
tionsinteressenten.
Indossant — s. Wechselrecht.
Jnkassomandatar — Einrede des
Wuchers gegen dens. S. 1093.
Jnstitutionenwesen — römisches
von Affolter (Lit.) S. 214.
Inventar — Erfordernisse dess. S. 113.
— s. Zahlung unter Vorbehalt.
Jrrthumslehre — S. 769.
Ä.
Kaufbedingungen — Mittheilung
ders. an den Vorkaufsberechtigten
S. 711.
Käufer. — Rücktrittsrecht dess. beim
Genuskauf S. 591.
— s. Zwangsversteigerung.
Kaufgeld — s. Rücktritt vom Ver-
trage.
Kaufgeldforderung. — Gehört sie
zu den ausstehenden Forderungen
oder zu den Sachen im engeren
Sinne? S. 969.
Kaufpreis — s. Zwangsversteigerung.
Kausalzusammenhang — zwischen
Nichterfüllung eines Kaufvertrages
u. dem durch die Subhastation der
Kaufsache entstandenen Schaden des
Käufers S. 947.
Kautionshypothek — s. Vormer-
kung.
— Haftung ders. für einen Prolon-
gationswechsel S. 980.
Kinder — s. Erziehungsrecht.
Klageänderung. — Liegt eine un-
zulässige K. vor, wenn in erster
Instanz Wiederherstellung des frü-
heren Zustandes, in zweiter Instanz
Geldentschädigung verlangt wird?
S. 1183.
— Liegt dies, vor, wenn eine Leistungs-
klage in II. Instanz in eine Klage
auf Schadensersatz umgewandelt
wird? S. 1009.
— Liegt eine unzulässige K. vor, wenn
Jemand einen Theil einer Forde-
rung, deren Rest er zedirt hat, ein-
klagt und im Laufe des Prozesses
seinen Antrag auf Zahlung des
zurückzedirten Betrages ausdehnt?
S. 181.
Klageort — bei der Wandelungs-
klage S. 1169.
Kommanditist — s. Jahresgewinn.
Kompensation — Theorie der ge-
richtlichen von Geib (Lit.) S. 748.
— bei einer Mehrheit von Forderun-
gen S. 257, 562.
Komplementär — s. Jahresgewinn.
Konkurrenzverbot. — Ungültigkeit
dess. ohne jede Beschränkung nach
Zeit und Ort S. 926.
Konkurs. — Muß die Anmeldung
einer Forderung im K. zur Zeit
der Klageerhebung erfolgt sein oder
genügt, daß sie zur Zeit des Ur-
theils stattgefunden hat? S. 1127.
Konkursgläubiger. — Steht dems.
eine Beschwerde zu über die Ver-
fügung des Gerichts, durch welche
die öffentliche Bekanntmachung des
Antrages auf Einstellung des Ver-
fahrens angeordnet wird? S. 1129.