Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 26 = 3.F. Jg. 6 (1882))

VI

Inhalt.

9fr. Seite
84. Durch bloße Willenserklärung kann nur in den Fällen des A.L.R. I. 7
§§ 70 ff. Besitz übertragen werden.933
85. Entschädigungsanspruch des Eigenthümers gegen den Fiskus wegen
polizeilicher Beschränkung der Baufreiheit.935
86. Die Vorschrift des A.L.R. I. 8 § 129 bezieht sich nur aus Anlagen
durch einen unmittelbaren Nachbar.937
87. Auslegung des A.L.R. I. 8 § 138. Verjährung des Rechts, die Ver-
gitterung von Fenstern in der Nachbarswand zu fordern .... 93g
88. Wird die Anwendung der Vorschrift A.L.R. I. 8 § 148 dadurch aus-
geschlossen. daß zwischen den beiden Nachbargrundstücken aus polizei-
liche Anordnung ein Bürgersteig angelegt ist?.940
89. Anwendbarkeit der Vorschrift des A.L.R. I. 9 § 176 aus den Fall,
daß ein Gewässer von den Grundstücken verschiedener Besitzer um-
geben ist.943

90. Finden die Vorschriften des A.L.R. I. 9 §§ 225 ff. Anwendung, wenn
die Alluvion nur unter Mitwirkung von Naturkräften entstanden ist? 943
91. 1. Anwendbarkeit des A.L.R. I. 9 § 535 aus alle kurzen Verjährungen
des A.L.R.
2. Schließt die im Osfizierstande herrschende Ansicht über die Noth-
wendigkeit des Waffengebrauchs die Feststellung eines groben Ver-
sehens bei dem Handelnden aus?
3. Findet A.L.R. I. 6 § 19 auf die Ansprüche Dritter aus der schuld-

baren Tödtung eines Menschen Anwendung?.945
92. Inwiefern wird die Verjährung durch das Verbot einer Handlung
unterbrochen?.949
93. Werthberechnung bei der Eviktion. Uebergang eingetragener Lasten
auf den Adjudikatar.950
94. Gewährleistung des Verkäufers für die auf der Sache kraft öffent-
lichen, gemeinen Rechts, und kraft privatrechtlichen Titels ruhenden
Lasten. — Natur der durch A.L.R. II. 12 § 36 den Gutsherrschaften
auferlegten Verpflichtung eines Beitrages zu den Schulbauten und
Reparaturen -.953
95. Die Vorschrift des A.L.R. I. 11 § 222 bezieht sich nur auf den Fall
der drohenden, nicht der bereits eingetretenen Eviktion.956
96. Können noch nicht erworbene Rechte cedirt werden? ...... 956
97. 1. Anwendbarkeit der Vorschriften des A.L.R. I. 11 §§ 420, 423 über
Gewährleistung auf die Zwangscession.
2. Regreßklage des Cessionars ohne vorherige Feststellung der Nicht-
existenz der Forderung.958
98. Anwendung der Grundsätze von der Gewährleistung aus die Cession.
Beschränkung der gesetzlichen Haftung auf den Betrag der Valuta. . 961
99. Verjährung vorbedungener Zinsen nach eingetretener Fälligkeit des
Kapitals.963

100. Werkverdingungsvertrag. Verliert der Besteller im Falle der Annahme
des Werkes das ihm nach A.L.R. I. 11 § 347 zustehende Wahlrecht? 967
101. Werkverdingungsvertrag. Kann nach der Uebernahme des Werkes
der Besteller wegen einzelner Mängel desselben die vertragsmäßige
Gegenleistung vollständig verweigern?.967
102. Begriff eines Vertrages über Handlungen.969
103. Anwendbarkeit der Vorschriften des A.L.R. I. 11 §§ 1041, 1042 auf
den Fall der nützlichen Verwendung.970
104. Der Widerruf einer außergerichtlichen Schenkung steht auch den Erben
des Schenkers und dem Nachlaßkurator zu.971
105. Kann ein Ehegatte, welcher mit seiner ersten Ehefrau bei bestehender
Gütergemeinschaft eine Schenkung gemacht hat, diese nach dem Tode
der Frau wegen eines ihm in zweiter Ehe geborenen Kindes wider-
rufen ?.972

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer