Inhalt. vii
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§§ 175 ff. Haftung des Verkäufers für Lasten.953
§ 466. Der Fiduziar ist Erbe, nicht Nießbraucher.976
§ 656 nur anwendbar bei Verträgen, welche durch die Uebergabe
vollzogen find.977
I. 13 § 22. Kollision des Interesses mehrerer Auftraggeber. Klage gegen
denjenigen, welcher den ersten Auftrag ertheilt hat . . . 977
§ 72. Der Bevollmächtigte hat nur bei Zahlung im engeren Sinne
einen Zinsanspruch.981
§§ 262 ff. Klage aus der nützlichen Verwendung.392
§§ 273, 274. Versionsklage gegen einen Geschäftsunfähigen . . 422
| 274. Verwendungsklage nach gehobener Unfähigkeit .... 983
I. 14 | 164. Anspruch des Verwalters auf Rückgabe der Kaution erst
nach der Rechnungslegung.984
§§ 202—204. Bürgschaft für ein später kontrahirtes Darlehn . . 985
| 332. Anwendung auf den Fall, daß dem Gläubiger eine weitere
Hypothek für den Ausfall bestellt ist.989
§ 393. Verjährung gegen den selbstschuldnerischen Bürgen . . . 1079
I. 16 | 46. Nothwendige Cession nur in Folge Zahlung im engeren
Sinne.981
§ 47 Anspruch des Kaufmanns auf Zinsen bei der cessio legis . 102
| 86. Pflicht des Hypothekengläubigers zur Quittungsausstellung 112
| 114. Gegenbeweis gegen eine Quittung.990
§§ 169, 178. Kondiktion von Mandatariengebühren, welche vor
Zustellung der Liquidation bezahlt sind .... 425
§ 381. Quittung des Gesindes ohne Vorbehalt — kein Verzicht auf
Lohnansprüche.1047
I. 17 § 151 ff. Kündigungsbefugniß des Miterben.104
§ 152. Anwendung auf Hypothekenforderungen.697
I. 20 §§ 11, 12. Gültigkeit einer Hypothekbestellung bei unrichtigem Aus-
druck der zu Grunde liegenden Forderung.427
§ 80. Vindikation eines Hypothekeninstruments.995
§ 520. Wirkung der Löschung einer Korrealhypothek.1129
|§ 520, 521. Hypothekengläubiger. Pflicht zur Quittungsausstellung 112
§| 559 ff. Retentionsrecht an Lebensversicherungspolizen . . . 429
I. 21 §§ 47 ff. Recht des Nießbrauchers auf Wiederherstellung eines ab-
gerissenen Hauses.104
§ 383. Was heißt größtentheils untüchtig?.699
§§ 350 ff. Nichtkündigung des Pachtvertrages durch den Adjudi-
katar. Wirkungen.1092
§ 395. Pfandrecht des Vermiethers an Sachen in nicht vermietheten
Räumen.997
§ 395. Pfandrecht des Vermiethers wegen Nebenleistungen. . . 996
I. 22 § 13. Uebertragung von Wegegerechtigkeiten bei Theilung des herr-
schenden Grundstücks.999
§ 14. Erwerb von Wegegerechtigkeiten.106
§§ 52—54. Erlöschen der Laudemien durch Konsolidation . . . 1000
II. 1 | 175. Vertrag zwischen Eheleuten getrennt zu leben ungültig. . 1001
|§ 196, 320, 334. Wechselschulden einer Ehefrau ohne Genehmi-
gung des Mannes nach A.L.R. 119
§ 211 bezieht sich nur auf den Erwerb der Frau durch häusliche
Thätigkeit. 1002
§ 321. Recht der Frau, bei Haushaltungsgeschäften den Mann zu
verpflichten.1003
§§ 345 ff. Befugniß des Gläubigers wegen Schulden des Mannes
Grundstücke der Gegner anzugreifen.701
§ 378. Der Mann allein kann kein gütergemeinschastliches Grund-
stück verkaufen.1005