Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

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Rechts in den einzelnen deutschen Staaten und der österreichischen Monarchie
mit Angabe ihrer vollständigen Titel. (Dabei ist der Gesetzgebung über den
Civilproceß und dem in den einzelnen Staaten bestehenden Concurs- und
Accord-Verfahren in Handelssachen besondere Aufmerksamkeit geschenkt.)
2. Eine systematische, genaue Aufzählung der Justiz- und Verwaltungs-
behörden in den gedachten Staaten, des Jnstanzenzuges mit genauer Angabe
ihrer Reffortverhältnisse, also auch der verschiedenen Ministerien und ihrer
Wirkungskreise. Angabe, wo es Staats- (resp. Ober- oder General-Staats-)
Anwälte giebt und wie weit sich deren Wirkungskreis erstreckt. Wo es
Handels-Gerichte giebt und wofür selbige zuständig sind. Welche Behörden
die Handels-Register, Grund- und Hypotheken-Bücher führen; welche Formen
bei Eintragungen von Besitzveränderungen, Löschen und Cassiren von Hy-
potheken zu beachten sind; Aufzählung der Steuerbehörden, namentlich der
Behörden zur Erhebung der indirekten Zölle und Steuern; des Recursganges
bei denselben.
3. Die wichtigsten Vorschriften über Advocatenwesen, insbesondere: über
die Zulaffung zur Advocatur unter Benennung der Anwalts-Kammern und
deren Befugnisse, sowie unter Beantwortung der Fragen: Wer übt die Dis-
ciplinargewalt über Advocaten? — Dürfen sie sich ihren Wohnsitz frei wählen?
4. Die wesentlichsten Bestimmungen über das Notariat, insbesondere
genaue Angabe des Wirkungskreises der Notare, über die Eintragungsfähigkeit
notariell recognoscirter Urkunden im Grundbuche k., Angabe der Länder, die
eine Notariats- und Advocatenordnung besitzen.
5. Mittheilung darüber, wo es Gerichtsvollzieher giebt und Kennzeichnung
des Wirkungskreises der Letzteren.
6. Alphabetisches Verzeichniß der Advocaten, Anwälte, Notare und be-
züglich Gerichtsvollzieher in jedem einzelnen deutschen Lande und Gesamml-
Oesterreichs nach Art eines Adreßbuchs, mit geschäftlich interessanten Notizen
über ihre Wohnsitze.
7. Die über das Liguidiren der Advocaten rc. geltenden, wesentlichen
Vorschriften mit Beantwortung der Frage: Von welcher Behörde werden die
Sachwalter-Liquidationen geprüft?
8. Mittheilung der Vorschriften über das Accord- und Concursverfahren
der gedachten Länder, soweit es vom gemeinen Rechte abweicht.
9. Besondere wissensnöthige Vorschriften über die Vollmachten und deren
Beglaubigung rc. rc.
Im Anhänge sollen übersichtlich geordnete Darstellungen von indu-
striellen und finanziellen, commerziellen und politischen Leistungen aller Art,
welche auf das Privat- und öffentliche Leben Bezug haben, gegeben werden.
Die vorliegende erste Hälfte (200 Seiten umfassend) enthält eine sy-
stematische Uebersicht der Bundes- bez. Reichs-Gesetze so wie der Verfaffung
und Organisation des deutschen Reichs und demnächst die Uebersicht des
Rechtszustandes in den einzelnen deutschen Staaten, unter denen auch das
Reichsland Elsaß-Lothringen seine Stelle einnimmt. Diese Uebersicht, nach
den Ländern alphabetisch geordnet, reicht bis zum Königreich Sachsen. Den
größten Raum nimmt natürlich das Königreich Preußen ein. Um eine Probe
von der ganzen Anordnung zu geben, sei hier der Inhalt der einzelnen Ab-
schnitte mitgetheilt:

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