17.4.
Juristische Wochenschrift. Organ des deutschen Anwalt-Vereins, herausgegeben von S. Haenle, königl. Advokat in Ansbach und J. Johannsen, Rechtsanwalt beim königl. Ober-Tribunal in Berlin. Berlin, 1872. Verlag der Weidmann'schen Buchhandlung (F. Reimer)
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Materialien sowie verschiedene Anregungen, und für die praktische Handhabung
erleichternde Hülfsmittel zu bieten." — Zur Erreichung dieses Zweckes sind
insbesondere aus den Motiven der Regierungsvorlagen, den Kommissions-
Berichten und den Verhandlungen in beiden Häusern des Landtags die für
das Verständniß und die Interpretation der Gesetze wichtigen Stellen nicht in
Form von Excerpten, sondern vollständig ihrem Wortlaute nach — unter An-
merkung der eingetretenen und zu berücksichtigenden Aenderungen — aus-
genommen, die älteren, in Kraft gebliebenen ergänzenden Gesetze eingeschaltet, Ent-
würfe von Verfügungen, Auflasiungserklärungen und Eintragungsbewilligungen
sowie Tabellen zur Berechnung der Kosten und Stempel beigefügt, auch die
Einrichtung und Fortschreibung der Grundsteuerbücher dargestellt. Die Aus-
führungsverordnungen des K. Justiz- und Finanzministeriums haben ebenfalls
Ausnahme gefunden. Auf diese Weise ist ein Werk geliefert, das alle Er-
fordernisse an sich trägt, um sich in der Theorie wie in der Praxis als ein
brauchbares Hülfsbuch zu bewähren.
In Betreff beider vorliegender Bücher kann hier natürlich auf das Ein-
zelne nicht eingegangen werden. In der Hauptsache findet sich vielfache
Uebereinstimmung der von den Kommentatoren, ganz unabhängig von ein-
ander, gegebenen Ausführungen. Nur in einigen, allerdings nicht unerheb-
lichen Punkten, welche Bahlmann S. IX—XII näher angibt, waltet eine
Verschiedenheit der Auffassungen ob. Klarheit und Präcision der Darstellung,
sorgfältige Benutzung des zum Verständniß der Gesetze dienenden Materials,
unter genauer Hervorhebung der von dem bisherigen Rechte abweichenden
Punkte so wie unter gleichzeitiger Hinweisung auf das von diesem Rechte
noch bestehen Gebliebene, insbesondere aber das überall hervortretende Be-
streben, vom praktischen Gesichtspunkte aus über die Anwendung und Aus-
führung der neuen Gesetze die nöthigen Andeutungen zu geben — sind beiden
Kommentaren gemeinschaftliche Vorzüge, welche wohl zu der Erwartung be-
rechtigen, daß beide Werke neben einander ihre verdiente Aufnahme bei dem
juristischen Publikum finden werden. *)
Dr. I. A. Gruchot.
*) Kurz vor dem Drucke dieser Anzeige kommt mir die Nachricht zu, daß von
dem Bahlmann'schen Kommentar bereits eine zweite Auflage sich
unter der Presse befindet.
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Juristische Wochenschrift. Organ des deutschen Anwalt-Vereins, herausgegeben
von S. Haenle, königlicher Advokat in Ansbach und I. Johannsen,
Rechtsanwalt beim königl. Ober-Tribunal in Berlin. Berlin, 1872.
Verlag der Weidmann'schen Buchhandlung (F. Reimer).
Die „Juristische Wochenschrift" verdankt ihre Entstehung dem in Folge
der zwischen den Anwalt-Vereinen der zwei größten deutschen Staaten, Preußen
und Bayern, gepflogenen Verhandlungen auf dem Anwaltstage zu Bamberg
am 25. August 1870 gestifteten deutschen Anwalt-Verein, womit von selbst
die Nothwendigkeit eines literarischen Organes gegeben war. Ihre Aufgabe ist