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Literatur
17.1.
Das Preußische Staatsrecht auf Grundlage des Deutschen Staatsrechts dargestellt von Dr. Hermann Schulze, Mitglied des Herrenhauses und Kronsyndikus, Königlichem Geheimen Justizrath und ord. Professor der Rechte an der Universität zu Breslau. Erster Band. Leipzig, Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel. 1872
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Literatur.
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Das Preußische Staatsrecht auf Grundlage des Deutschen Staarsrechts dar-
geftellt von Or. Hermann S chulze, Mitglied des Herrenhauses und Krön-
syndikus, Königlichem Geheimen Justizrath und ord. Professor der Rechte
an der Universität zu Breslau. Erster Band. Leipzig, Druck und Perlag
von Breitkopf und Härtel. 1872. 450 S. 8.
Dieses bedeutende Werk, dessen erste Abtheilung bereits im Jahre 1870
erschienen ist, hat die schwierige Aufgabe einer systematischen und eingehenden
Darstellung des preußischen Staatsrechts auf streng wissenschaftlicher Be-
gründung mit glänzendem Erfolge gelöst. Daffelbe schließt sich an die im
Jahre 1867 von demselben Verfasser herausgegebene „Einleitung in das
deutsche Staatsrecht" an und zeichnet sich, nicht allein wie diese, durch Klar-
heit, lichtvolle Darstellung, Schärfe der Ausführungen und Folgerichtigkeit des
Urtheils aus, sondern hat der wissenschaftlichen Bearbeitung des preußischen
Sraatsrechts ganz neue Bahnen gebrochen. Hauptzweck und Hauptverdiensl
des Verfasiers ist es, den Zusammenhang zwischen dem deutschen Staatsrechte
und dem Staatsrechte Preußens, „welches hier vorzugsweise als der deutsche
Staat der Gegenwart in Betracht kommt," ins Licht zu stellen. Die Ein-
leitung (S. 1 bis 20) bringt eine kurze Erörterung der allgemeinen publi-
cistischen Begriffe, der Quellen und Literatur des preußischen Staatsrechts.
Tie systematische Darstellung selbst zerfällt in zwei Theile, von welchen der
erste (allgemeine) Theil „Vom Staate" in 2 Abtheilungen der „staatsrechtlichen
Genesis" und dem „Staat der Gegenwart" gewidmet ist. Die erste Abtheilung,
eine gedrängte Geschichte der Entstehung und Ausbildung des preußischen
Staats, gehört ohne Zweifel zu den lehrreichsten, anziehendsten und glänzend-
sten Partieen des Buchs. Der Stoff ist in 6 Abschnitte vertheilt. Der
erste Abschnitt (S. 20) har die Geschichte der Mark Brandenburg, unter den
3 ersten Dynastieen (Askaniern, Bayern, Luxemburger) zum Gegenstände und
zeigt, wie schon unter den Markgrafen aus dem Hause Anhalt sich durch
planvolle Colonisation die völlige Germanisirung der Mark vollzog. Mit dem
Aussterben jenes kräftigen Geschlechts ging die Mark der Auflösung und
Zerrüttung entgegen, bis König Sigismund „durch Verleihung des halb-
verlorenen Landes an Friedrich I. von Hohenzollern die rettende Thal vollzog." Es
folgt der zweite Abschnitt (S. 28) „die Markgrafschast Brandenburg als ständischer
Territorialstaat unter der Herrschaft der Hohenzollern 1415 bis 1640." Das
Land fand in dieser Zeit sehr bald in seiner Dynastie einen bleibenden
Mittelpunkt; Friedrich I. brach die Zügellosigkeit des Märkischen Adels,
Friedrich II. die Selbstherrlichkeit der Städte, welcher Sieg über das Bürger-
thum aber nicht auf deffen Vernichtung, sondern darauf gerichtet war, daffelbe