Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

VI

(Zweites Heft.)
Nr. Serie
13. Anwendbarkeit des § 4 der Verordnung über die Einrichtung der Amts-
blätter rc. vom 28. März 1811 auf allgemeine Verfügungen der Landes-
behörden, die mit den Gesetzen gleiche Kraft und Gültigkeit haben. Mit-
getheilt von dem Herrn Kreisgerichts-Direktor Hübner in Liegnitz . . 220
14. Auch aus einer Punktation über Immobilien ist die Klage auf Er-
füllung nach § 121 A. L. R. 1. 5 statthaft. Ein Rechtsfall, mitgetheilt
und besprochen von dem Herrn Kreisrichter Philler in Neuhaldensleben . 226
15. Verkauf eines Grundstückes durch mündlichen Privatvertrag mit der münd-
lichen Verabredung, daß erst nach vollständiger Berichtigung des Kauf-
preises der Verkauf in öffentlicher Form verlautbart werden solle. Mit-
getheilt von dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Bohlmann in Berlin . . . 229
16. Zulässigkeit der redhibitorischen Klage, wenn das Kaufobject in Folge der
vom Verkäufer zu vertretenden Fehler untergegangen ist. Allgem. Landrecht
Th. I Tit. 5 8s 619, 326—328, 331 . '.'.231
17. Inwieweit ist nach gemeinem Recht, wenn ein Pferdehandel wegen Mängel
des Pferdes ausgelöst worden, ein Anspruch auf Fütterungskosten'begründet?
I. 30 8 1 H>g. 21. 1.. . ..232
18. Die Vorschriften der 88 34. 35 Tit. 6 Th. I des Allgemeinen Landrechts
stehen der Gültigkeit einer Cefsion nicht entgegen, wenn der von dem einen
der mehreren Beschädiger vergleichweise abgefundeue Beschädigte feine Rechte
an den solidarisch verhafteten Mitbefchädiger dem Erstereu übertragen hat . 233
19. Das acceptirte Versprechen, für vom Promissar zu leistende Dienste diesem
seinerzeit im Testamente des Promittenten eine entsprechende Entschädigung
zu gewähren, kann eine vertragsmäßige Verbindlichkeit zu solcher Entfchä-
digüngsleistung erzeugen. Preüß. Landrecht Th. I Tit. 5 8s 3, 156, 165;
Tit. 11 8 869 . 234
20. Der 8 143 Tit. 8 Th. I des Allgemeinen Landrechls setzt voraus, daß das
Licht, welches die Behältnisse noch von anderer Seile her haben, ein ge-
nügendes ist. Mitgetheilt von dem Herrn Rechtsanwalt Schlieckmaun
in Halle a. d. S.237
21. Thatsächliche Natur der Frage, ob die vom Testator unter das Testaments.
Protokoll gesetzten Schriftzüge als Namensuuterfchrist gelten können . . 239
22. Dem Käufer steht nicht das' Recht zu, von dem Verkäufer mit der redhibi-
torischen Klage Ersatz des ihm durch die fehlerhafte Sache selbst verursachten
Schadens noch über den Kaufpreis hinaus zu beanspruchen.240
23. Nützliche Verwendung nach 8 262 ff. Tit. 13 Th. 1 des Allg. Landrechts . 244
24. Der Assignatar verliert den Regreß an den Assignanten nicht schon dadurch
allein, daß er verabsäumt, binnen 14 Tagen, von der Zeit der geschehenen
Anweisung gerechnet, die angewiesene Post cinzuziehen. Allg. Landrecht
Th. I Tit. 16 88 277, 278 .'.247
25. Zeitpunkt der Entstehung der Forderung einer außerehelich Geschwängerten
und ihres Kindes auf Entschädigung bez. Alimentation.249
26. Zu den thatsächlichen Erfordernissen der Anfechtung einer Veräußerung
zahlungsunfähiger Schuldner auf Grund des Gesetzes vom 9. Mai 1855
8 5 Nr. 3 gehört, daß der Erwerber schon zur Zeit des Veräußerungs-
vertrages in dem im Gesetze angegebenen Verwandtschaftsverhältnisfe ge-
standen hat. Mitgetheilt von dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Bohl mann
in Berlin ...250
27. Aufhebung der im 8 319 Tit. 1 Th. II des Allgemeinen Landrechts an-
geordneten Dispositionsbeschränkung der Ehefrau rücksichtlich ihres vorbe-
haltenen Vermögens durch einen Verzicht Seitens des Ehemannes . . . 253
28. Ersitzung des Collationsrechts in Betreff einer kirchlichen Pfründe . . . 255
29. Die Ablieferung einer Maare setzt nicht nothwendig deren An- und Ab-
nahme voraus. Der Käufer hat unverzüglich nach der Ablieferung die
Untersuchung vorzunehmen und kann einseitig diese Untersuchung nicht aus
den Bestimmungsort der Maare verlegen. Mitgetheilt von dem Herrn
Rechtsanwalt Schlieckmaun in Halle a. d. S..262

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