Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 16 = N.F. Jg. 1 (1872))

9.10. Archiv für Theorie und Praxis des Allgemeinen Deutschen Handelsrechts. Unter Mitwirkung mehrerer Rechtsgelehrten herausgegeben von Dr. F. B. Busch, Großherzogl. Sächsischem und Fürstl. Schwarzburgischem Appellationsgerichts-Vice-Präsidenten a. D. 22. Band. Leipzig, Arnoldi'sche Buchhandlung

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zweiten Bandes an jene noch die Metropoliten oder Erzbischöfe an und geht
dann über zu der „Regierung und Leitung der Kirche in der ersten (unteren)
Instanz." Unter der Ueberschrift „die regelmäßige Organisation" werden
zunächst hervorgehoben „die Bischöfe," dann „die Gehilfen und Stellvertreter
der Bischöfe," welche letztere sich in die Gehilfen für die ganze Diöcese und
für die einzelnen Theile derselben sondern. Zu der ersteren Klasse zählen die
Domkapitel, die Chor - Wander - Weihbischöfe, die Archidiaconen, ferner die
Officialen und General-Vicare, die bischöflichen Ordinariate, Konsistorien,
General-Vicariate und Officialate; dann wird die Verwaltung der Diöcese
während der Vakanz des bischöflichen Stuhles, die Stellung des Kapitular-
Vikars besprochen, endlich die Verwaltung der Diöcese bei Behinderung des
Bischofs (im Fall der secles iraxeäita) in Verbindung mit der Stellung der
Koadjutoren und der apostolischen Vicare.
Bei der Behandlung der Gehilfen für die einzelnen Theile der Diöcese —
der Pfarrer, Erzpriester, Landdekane, Bezirksvicare — bricht der vorliegende
Band ab.
Wünschen wir dem Verfasser den ungestörten Fortgang seines mühsamen
und mit großer Gründlichkeit behandelten Werkes, auf dessen Abschluß wir
allerdings sobald nicht rechnen können.
Als Nachtrag zu dem ersten Buche kündigt übrigens der Verfasier eine
Besprechung der Beschlüsse des vaticanischen Concils und des Umsturzes der
weltlichen Herrschaft des Papstes an, welche bei dem vorgerückten Druck des
Werks an den pertinenten Stellen desselben nicht möglich gewesen.

11.
Archiv für Theorie und Praxis des Allgemeinen Deutschen Handelsrechts. Unter
Mitwirkung mehrerer Rechtsgelehrten herausgegeben von vr. F. B. Busch,
Großherzogl. Sächsischem und Fürstl. Schwarzburgischem Appellationsgerichts--
Bice-Präsidenten a. D. 22. Band. Leipzig, Arnoldische Buchhandlung.
(Vergl. diese „Beiträge" Bd. XV S. 625, 626.)
Außer Entscheidungen des Bundesoberhandelsgerichts zu Leipzig in Handels-
und Wechselsachen S. 135, 227, 401, 449, bei deren Redaction die früher
von uns gerügten Mängel vermieden sind, bringt der vorliegende Band Ent-
scheidungen aus dem Bezirk des Handelsappellationsgerichts zu Nürnberg (S. 1),
des Appellationsgerichts zu Zweibrücken (S. 43), des Oberappellationsgerichts
zu Jena (S. 454) — bei welchen letzteren wir der Curiosität halber auf das
Seite 454 abgedruckte Erkenntniß Hinweisen, nach welchem für das Fürsten-
thum Reuß j. L. die Competenz des Bundesoberhandelsgerichts ausgeschlossen
ist — ferner Erkenntniffe von Gerichtshöfen aus Sachsen (S. 249), Würtem-
berg (S. 274), Baden (S. 282), Heffen (S. 359), Braunschweig (S. 468).
Von den „Abhandlungen" haben die „Betrachtungen über den Umfang
des Beschwerderechts wider handelsgerichtliche Beschlüsse in Bezug auf Ein-
tragungen in das Handelsregister" (S. 285) zunächst nur für Bayern Be-

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