3.
Berichtigungen
XIII
48. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Text-Ausgabe mit Anmerkungen
und Sachregister von Dr. E. T. Rubo. Stadtrichter und Schriftführer
der Bundes-Commission für das Strafgesetzbuch. Zweite vermehrte Auflage.
Berlin. Weidmann'sche Buchhandlung. 1872 . 940
49. Leipziger Monatsblatt für die neueste rechts- und staatswissenschaftliche
Literatur deutschen Buchhandels, insbesondere auch für Verbreitung des
speciellen Inhalts der dazu gehörigen Zeitschriften und Sammelwerke. Re-
digirt von Hosrath Kleinschmidt, Rechtsanwalt und Notar rc. in Leipzig 940
50. Deutscher Juristeu-Kalender. Uebersicht des in den einzelnen Staaten des
deutschen Reichs und in der österreichischen Monarchie geltenden Rechts, mit
vorzugsweiser Berücksichtigung der civilproceßrechtlichen Vorschriften sowie
des bestehenden Concurs- und Accord-Verfahrens in Handelssachen, unter
Entwickelung des Organismus der Justiz- und Verwaltungsbehörden und
unter Beigabe eines Verzeichnisses sämmtlicher Staats- und Rechtsanwälte,
Notare, bezügl. Gerichtsvollzieher im deutschen Reiche und Gesammt-Oester-
reich nach officiellen Quellen nebst einem für den Gebrauch auf kauf-
männischen Comptoiren und juristischen Expeditionen eingerichteten, in allen
Staaten anwendbaren Kalender. Unter Mitwirkung der Herren rc. her-
ausgegebeu von Hofrath Kleinschmidt, Rechts-Anwalt und Notar,
Kramerconsulent und Direktor der Allgemeinen Unfall-Verstcherungs-Bank
in Leipzig. Im Anhang Darstellung industrieller, finanzieller, commer-
cieller und politischer Einrichtungen und Leistungen aller Art, welche auf das
Privat- und öffentliche Leben Bezug haben. Redigirt von vr. B. Stock-
mann. Verlag der Serbe'schen Verlagsbuchhandlung. Leipzig, 1872 . . 941
51. Die Telegraphie in staats- und privatrechtlicher Beziehung vom Stand-
punkte der Praxis und des geltenden Rechts. Zur Orientirung für aus-
übende Beamte und das den Telegraphen benutzende Publikum von
Julius Ludewig, Telegraphen - Director. Leipzig 1872. Wilhelm
Bänsch Verlagsbuchhandlung.943
Glossen
(drittes und viertes, fünftes und sechstes Heft.)
zu Titel 14 Th. I des Allgemeinen Landrechts. 588—775
Berichtigungen.
S. 57 Zeile 13, 14 v. u. ist zu lesen: „Nach der Prozeß-Ordnung war das der
Beweisaufnahme unmittelbar vorhergehende Verfahren folgendes"
statt: „dieses gilt insbesondere von dem der Beweisaufnahme
vorhergehenden Verfahren."
S. 259 Zeile 5 v. o. ist zu lesen „schriftlichen" statt „mündlichen."
S. 623 Zeile 13 v. u. ist zu lesen „ constatu statt „ constet. “
S. 627 Zeile 11 v. o. ist zu lesen „den" statt „der."