11.3.
Friedrichs, R., Oberverwaltungsgerichtsrath: Das Gesetz betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. Juli 1875. Nach dem Tode des Verfassers in vierter vermehrter und neu bearbeiteter Auflage herausgegeben von Dr. jur. Hugo von Strauß und Torney, Oberverwaltungsgerichtsrath
11.4.
Philler, O., Landgerichtspräsident a. D.: Vorlesungen über das Bürgerliche Gesetzbuch
11.5.
Weyl, Dr. jur. Richard, Privatdozent an der Universität Königsberg und Gerichtsassessor: Vorträge über das Bürgerliche Gesetzbuch für Praktiker. Im zwei Bänden. Erster Band. Einleitung, Allgemeiner Theil, Recht der Schuldverhältnisse
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Literatur.
der Wiedergabe einschlagender Vorschriften anderer Gesetze bietet, durch
die große Präzision der erläuternden Bemerkungen, durch die Uebersicht-
lichkeit der Anordnung und durch den praktischen Blick des Vers, ein in
hohem Maße dankenswerthes Werk. Der Vers, hat nicht bloß die Vor-
arbeiten des großen Gesetzeswerks gründlich studirt, sondern er verfolgt
auch mit aufmerksamem Blick die reiche Literatur, die sich bereits an
das Gesetz knüpft, ohne daß er dies durch zahlreiche literarische Nach-
weisungen erkennbar machte. Die Art, wie der reiche Stoff bei jedem
Paragraphen geordnet ist, die Sparsamkeit mit Worten und der Reich-
thum der Anregungen werden das Buch nach meiner Ueberzeugung zu
einem Lieblingsbuch der Praktiker machen. Eccius.
33.
1. Vorträge über das Bürgerliche Gesetzbuch für Praktiker von vr. für.
Richard Weyl, Privatdozenten an der Universität Königsberg und
Gerichtsassessor. In zwei Bänden. Erster Band. Einleitung, Allge-
meiner Theil, Recht der Schuldverhältnisse. München 1898. C. H. Beck-
sche Verlagsbuchhandlung. (Geb. M. 8,—.)
2. Vorlesungen über das bürgerliche Gesetzbuch von D. Philler, Land-
gerichtspräsident a. D. Leipzig 1898. C. L. Hirschfeld. (M. 10,80.)
Unter den zahlreichen Vortragswerken über das Bürgerliche Gesetz-
buch hat das zu 1 erwähnte Werk wohl den Vorzug der Priorität.
Ohne durch tieferes Eingehen auf einzelne Fragen oder lehrreiche Bei-
spiele in der Weise der Vorträge von Eck und Enneceerus tiefer in das
juristische Denken auf Grundlage des B.G.B. einzuführen, giebt es in
guter und ziemlich ausführlicher Darstellung einen sich leicht dem Ver-
ständniß erschließenden Ueberblick über den Gesetzesinhalt.
Das Werk von Philler ist nicht so umfangreich. Es liegt fertig
vor und umfaßt das ganze Gesetzbuch. Ohne aus Einzelheiten näher
einzugehen, hebt es die Hauptgrundsätze hervor und bringt sie nament-
lich dem landrechtlichen Juristen durch Gegenüberstellung der landrecht-
lichen Grundsätze näher. Der ganzen Anlage nach ist es auf die Ein-
führung der im Landrecht geschulten Referendarien in die Kenntniß des
künftigen Rechts berechnet und scheint mir für diesen Zweck durchaus
geeignet. Eccius.
34.
Das Gesetz betreffen- die Anlegung und Veränderung von Straßen und
Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften vom 2. 3uli 1875
von R. Friedrichs, Oberverwaltungsgerichtsrath. Nach dem Tode des
Verfassers in vierter vermehrter und neu bearbeiteter Auflage heraus-
gegeben von vr. jur. Hugo von Strauß und Torney, Oberver-
waltungsgerichtsraty. Berlin 1899. I. Guttentag. (Geh. M. 4,—,
geb. M. 4,50.)