Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 43 = 6.F. Jg. 3 (1899))

8.19. Landsberg, Ernst: Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abtheilung

8.20. Seitz, Dr. Carl Joseph: Die praktische Rechtsschule im Entwicklungskampfe mit den bisherigen doktrinären, historischen u. Naturrechtsschulen

286

Literatur.

I. Bachem (S. 319 ff.), Wechsler (S. 365 ff.), Wauermans (S. 379 ff.)
und Jselin (S. 444) über den unlauteren Wettbewerb für die deutsche
Rechtsprechung sehr förderlich sein. Dr. Dreyer.

18.
Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft. Dritte Abtheilung von Ernst
Landsberg. Fortsetzung zu der Geschichte der deutschen Rechtswissen-
schaft, erste und zweite Abtheilung von R. Stintzing. Erster Halbband,
Text — Zweiter Halbband, Noten. München 1898. Verlag von R. Olden-
bourg. (M. 14,—.)
Die Geschichte der juristischen Literatur ist zugleich eine Geschichte
-er Rechtsentwicklung und Rechtsgestaltung durch Einwirkung der Wissen-
schaft. Sie verdient nicht bloß mehr Beachtung, sondern sie lohnt diese
«uch. Der vorliegende Abschnitt der juristischen Literaturgeschichte um-
saßt im Wesentlichen die Hälfte des siebzehnten und des achtzehnten
Jahrhunderts. In das siebzehnte Jahrhundert mußte der Vers, zurück-
greisen, weil das Stintzing'sche Werk ältere Arbeiten nur insofern be-
rücksichtigt, als die Vers, bis 1700 gestorben sind. Der Vers, faßt in-
haltlich das in dem vorliegenden Halbband Gebotene zusammen als
Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft im Zeitalter des Naturrechts.
Das Buch beginnt mit Hugo Grotius und endet mit den Vorläufern der
historischen Schule dieses Jahrhunderts. Der Textband knüpft an die
Persönlichkeiten an, deren wissenschaftliche Bedeutung darzulegen ist. In
den besonderen Notenband sind nähere biographische Notizen und die
Auszählung der Schriften verwiesen. Fleiß und Belesenheit des Vers,
sind staunenswerth. Die Hauptsache aber ist, daß das Buch im Text
und großen Theils auch in den Noten so frisch und anmuthend ge-
schrieben ist, daß Niemand das Buch, wenn er die Lektüre begonnen
hat, leicht aus der Hand legen wird, und daß er sicher ist, in dem
Buch die mannigfachste Anregung, Belehrung und Unterhaltung zu finden.
Eccius.

19.
Vie praktische Rechtsschule im Entwicklungskampfe mit den bisherigen
doktrinären, historischen und Naturrechtsschulen. Von vr. Carl
Joseph Seitz. München 1895. Verlag von I. Schweitzer (Zos. Eich-
bichler). (M. 15,—.)
Der durch seine Schriften „über den Besitz" bereits bekannte Ver-
fasser bekämpft in dem über 600 Seiten umfassenden Werke die Recht-
sprechung nach der historischen Schule, insbesondere die Ansichten von
Savigny's, des hervorragendsten Vertreters derselben. Nachdem in-
zwischen durch das Bürgerliche Gesetzbuch eine Grundlage für die deutsche
Rechtsprechung geschaffen worden ist, kann von einer Darstellung der
mitunter sehr weitläufigen Ausführungen (vergl. u. A. S. 469—489)
Umgang genommen werden.

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