19.
Aus der Praxis
19.1.
Uebergang des Eigenthums an Pertinenzen auf den Adjudikatar durch Zuschlagsbescheid
Aus der Praxis.
Einzelne Rechtsfälle.
Nr. 61.
tlrb ergänz -es Eigenthums an Pertinrnze« auf den Adjudikatar durch
Zuschlagsbefcheid. Unanwendbarkeit der Vorschriften des A.L.V. I. 2
60, 108 anf das Äubhastationsverfahrrn.
(Erkenntniß des R.G. (II. Hülfssenat) vom 22. November 1880
in Sachen Sch. wider G. 156/80.)
Die Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers wider das Erkenntniß
des preuß. Oberlandesgerichts zu Breslau ist zurückgewiesen aus
folgenden
Gründ en:
Der Appellationsrichter geht von der unangefochtenen thal-
sächlichen Annahme aus, daß in dem früher dem Hotelbesitzer Sch.,
jetzt den Verklagten gehörigen Grundstück K. Nr. 626 vor und zur
Zeit der Subhastation desselben die Hotelwirthschaft betrieben, daß
zu der gleichen Zeit der auf diesem Grundstück erbaute Gasthof,
insbesondere dessen Saal mittelst der in der Klage bezeichneten Gas-
geräthschaften erleuchtet wurde und daß sich die vindizirten Gegen-
stände zur Zeit des Zuschlagsurtheils am 30. September 1878 auf
dem subhaftirten Grundstück und zwar in einer derartigen Verbin-
dung mit demselben befunden haben, daß jeder Unbefangene sie
gemäß A.L.R. I. 2 §§ 42, 44, 46 und 75 für Pertinenzen desselben
ansehen mußte. Er folgert hieraus sowie aus dem Umstande, daß
Kläger seine Eigenthumsansprüche beim Subhastationsrichter nicht
angemeldet hat, die Anmeldung derselben bei der Administrations-
emleitung aber nicht geeignet gewesen sei, den Verklagten die Ueber-
zeugung von dem Eigenthum des Klägers an den streitigen Gegen-
ständen zu gewähren, daß dieselben mit dem Grundstück als dessen
Beiträge. XXV. (UI. F. V.) Jahrg. 60