16.15.
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Literatur.
Herausgeber von Nöthen; es fehlt innerhalb dieser Materie nicht an zweifel-
haften und schwierigen prozessualen Fragen. Der wissenschaftliche Name
Dalcke's bürgt dafür, daß dieselben, dem Zweck entsprechend ohne über-
flüssiges Raisonnement, überall im Handbuch ihre präzise und zuverlässige
Beantwortung gefunden haben. — Der zweite Theil behandelt die eigent-
liche Gefängnißverwaltung mit allem, was dazu gehört, also Dienstaussicht,
Behörden und Beamtenpersonal, sowie sämmtliche Spezialitäten der Ge-
fängnißordnung im engeren Sinne, ferner die Beschäftigung, Beköstigung,
Bekleidung der verschiedenen Gesangenenklassen, ebenso die baulichen und
Inventar-Angelegenheiten, die Berechnung des Arbeitsverdienstes, der Hatt-
und Verpflegungskosten, endlich auch die Berichterstattung in Gefängniß-
Verwaltungsangelegenheiten. — Das jüngste preußische Reglement für die
Gefängnisse der Justizverwaltung vom 16. März 1881 hat bereits Am
nähme und Berücksichtigung gesunden. — Die Anordnung des Stoffs ist
paragraphenweise geschehen und erscheint, soweit es das unvermeidliche
Durcheinanderverarbeiten des recht verschiedenartigen Ouellenmaterials ge-
stattete, im Ganzen übersichtlich. — Ein Anhang, welcher eine erschöpfende
Sammlung der für die Gefängnißverwaltung erforderlichen Formulare zu
den Registern, Kontrolen rc. enthält, gereicht dem „Handbuch" sicherlich
nur zur weiteren Empfehlung seiner vorzüglich praktischen Brauchbarkeit.
Dr. M.
70.
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1. Das Amt der Gefchmorenen nach den Heichsjnstizgesehen dargestellt von
21. Hellwig, Landgerichtsrath zu Duisburg. Berlin 1881. Verlag von
Franz Vahlen.
Das kleine Buch behandelt in 4 Abschnitten das Schwurgericht im
Allgemeinen, die Schuldfrage, die Geschworenen im Berathungszimmer und
nach der Rückkehr in das Sitzungszimmer. Die betreffenden Gesetzesbestim-
mungen sind kurz angegeben, und vielfach durch Beispiele verdeutlicht. Wir
hoffen, daß der vom Vers, im Vorwort ausgesprochne Wunsch, das Schriftchen
möge den Geschworenen ihr Amt erleichtern und das Institut des Schwur-
gerichts dem allgemeinen Verständniß näher bringen, in Erfüllung geht.
2. Corpus juris civilis. Editio stereotypa. Fasciculus X. Recognovit R u •
dolfus Schoell. Berolini aqud Weidmannos MDCCCLXXX.
Dieses 10. Heft enthält die Novellen I—XXII.
3. Karl Georg von Wächter, Vortrag gehalten in der juristischen Gesellschaft
Berlins von He i n r ich De r nburg. Halle a/S. Verlag der Buchhandlung
des Waisenhauses. 1880.
4. Nie Praxis i« Expropriationssachen. Beiträge zur Beurtheilung der bezüg-
lichen Kontroversen des preußischen wie auch des gemeinen Rechts, heraus-