Volltext: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 25 = 3.F. Jg. 5 (1881))

13. Berichtigung

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Literatur.

gebührt daher besonderer Dank, daß sie die Herstellung der zweiten Auflage
deS vielbegehrten Buches wie geschehen beschleunigen. Indem wir vorläufig
mittheilen, daß drei Lieferungen der zweiten Auflage, welche bis zum § 178
reichen, bereits erschienen sind, und daß das Erscheinen der Schlußlieferung
unmittelbar bevorsteht, behalten wir uns vor, im nächsten Hefte ausführ-
licher über das Werk zu berichten.
3. Nie Vormund sch asts-Gr-nung vom 3. Juli 1875 und die darauf bezüg-
lichen Gesetze rc. erläutert von Arnold Hesse, Amtsgerichtsrath in See-
hausen i. d. Altmark. Zweite, durch einen Nachtrag vermehrte Auflage.
Verlag von H. W. Müller.
4. Allgemeines Landrecht für die preußischen Staate» nebst den ergänzenden
und abändernden Bestimmungen der Reichs- und Landesgesetzgebungen.
Mit Erläuterungen von H. Rehbein, Kammergerichtsrath, und O. Reincke,
Direktor am Landgericht I. zu Berlin. 3. und 4. Lieferung. Berlin 1881.
Verlag von H. W. Müller.
5. Nie Strafprozrßordnung für das deutsche Neich nebst dem Gerichtsverfas-
sungsgesetz und den das Strafverfahren betreffenden Bestimmungen der
übrigen Reichsgesetze. Mit Kommentar von E. Löwe, Geh. Justizrath
und vortr. Rath im König!. Preuß. Justizministerium. Zweite, ver-
befferte und vermehrte Auflage. Berlin und Leipzig. Verlag von I. Gutten-
tag (D. Collin). 1881.
Die erste Auflage der Hesse'schen Vorm.-O. ist Band 24 S. 143,
145, die Lieferungen 1, 2 des Rehbein-Reincke'schen A.L.R. ebenda
S. 921 und die erste Auflage des Löwe'schen Kommentars zur St.P.O.
Bd. 21 S. 879 und Bd. 22 S. 463 der Beiträge angezeigt. Wir
machen für jetzt zu 3 und 5 auf das Erscheinen der zweiten Auflagen,
zu 4 auf die Vollendung des gesummten Werkes aufmerksam und werden
weitere Besprechungen auch dieser allseitig als verdienstvoll anerkannten
Bücher folgen lassen. D. R.

Berichtigung.
In der an der Spitze dieses Heftes stehenden Abhandlung Nr. 20 des Herrn
Prof. vr. Leonhard in Göttingen sind folgende Druckfehler zu berichtigen:
S. 524 Zeile 2 zu lesm statt: „und B sich" „und A sich"
„ 524 „ 21 „ „ „ „des A oder des B" „des oder der B"
„ 526 „ 13 fehlt hinter conductio das Wort operis.

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