Full text: Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts (Jg. 25 = 3.F. Jg. 5 (1881))

6.8. Internationaler Schutz gegen den Nachdruck in einigen seiner Beziehungen auf Ethik und politische Oekonomie. - Ein Vortrag, gehalten im New-Yorker Free-trade-Club. - Von G. H. Putnam. Uebersetzt von Prof. Wiebe in Hamburg

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Literatur.

derung des Geleisteten. Nach einem sehr reichhaltigen und interessanten
Ueberblick über die Polizeilichen Spielverbote werden im vierten und letzten
Abschnitt die Ergebnisse der Reform zusammengefaßt. Sch. bekämpft
S. 201 sehr entschieden die Rezeption des römischen Spielrechts und ge-
langt für das gemeine Recht S. 203 zu den Thesen: „1) Jede Bezahlung,
die sich nicht als Vermögensverschleuderung darstellt, ist unanfechtbar.
2) Jede Vermögensverschleuderung, die juristisch, nicht bloß wirthschaftlich
(Darlehn zum Zwecke des Spieles) als Bezahlung oder Sicherung des
Spieles erscheint, ist ungültig. 3) Jede gerichtliche Geltendmachung der
Spielschuld von Seiten des Gewinners gegen den Spielschuldner ist abzu-
weisen." S. 212 wird endlich gemeinrechtlich auch ein Rückforderungsrecht
des im verbotenen Spiel Verlorenen behauptet, S. 215 das Verhältniß
des Spieles zur Wette und anderen auf Gewinn gerichteten Wagnissen er-
örtert, S. 219 de lege ferenda die Klagbarkeit der Spielschuld, jedoch
mit richterlichem Ermäßigungsrecht befürwortet und die Unklagbarkeit des
Spiels mindestens solange verworfen, als dem Differenz- oder sonstigen
Börsenspiel die Klagbarkeit gewährt bleibt. Im Anhang sind eine Anzahl
der wichtigeren partikularrechtlichen Bestimmungen über das Spiel abge-
druckt.
Scheint die liebevolle Behandlung, welche der Verfasser seinem Stoffe
widmet, ihn hie und da zu einer Ueberschätzung der gefundenen Resultate
verleitet zu haben, so bleiben die letzteren doch immer beachtenswerth.
Jedenfalls ist die Methode der streng quellenmäßigen Forschung zu loben.
Sie gewährt zudem in die Sittengeschichte unserer Altvorderen höchst inter-
essante Einblicke. Die Form der Darstellung ist eine ansprechende; um so
auffallender ist die vollkommen unverständliche und sprachlich unkorrekte
Fassung der Anm. 8 auf S. 101. H.

8.
Internationaler Schutz gegen den Nachdruck in einigen seiner Beziehungen
auf Ethik und politische Oekonomie. — Ein Vortrag, gehalten im
New-Yorker Free-trade Club. — Von Putnam. Uebersetzt von Prof.
Wiebe zu Hamburg. Verlag von Franz Vahlen. Berlin. 59 S.
Die Vereinigten Staaten von Nord-Amerika haben es bisher von sich
abgelehnt, zum Schutz des s. g. geistigen Eigenthums internationale Verträge
abzuschließen, so daß gegenwärtig weder der amerikanische Autor im Aus-
lande, noch der ausländische Autor in Nord-Amerika sich eines gesetzlichen
Schutzes gegen Nachdruck zu erfreuen hat (S. 5, 19, 20). Die Anhänger
des Schutzzoll-Systems pflegen für die Konservirung, die des Freihandels
für die Abänderung des bestehenden Zustandes zu agitiren (S. 4, 5, 37,
39). So sehr wir auch mit den Bestrebungen der letzteren Partei, zu der
der Herr Verfasser zählt, in der vorliegenden Frage aus Gründen der
Billigkeit, der Moral und des Rechts sympathisiren, so wenig fühlen wir
uns doch durch eine Behandlungsweise der Materie befriedigt, welche, von

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