Metadaten : Landmann, Robert A. von: Kommentar zum Invalidenversicherungsgesetz vom 13. Juli 1899

A.  Zum  Gesetze  vom  22.  Juni  1889.  II.  Inhalt  des  Gesetzes.
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neraldebatte  wurde  von  der  einen  Seite  beklagt,  daß  nicht  die  Berufsgenossenschaften ¬
  zu  Trägern  der  Versicherung  gemacht  seien,
während  von  anderer  Seite  auf  die  Errichtung  einer  Reichsanstalt
hingewiesen  wurde.  Der  letztere  Gedanke  fand  bei  den  Kommissionsberatungen -
  Ausdruck  in  einem  umfassenden,  sorgfältig  ausgearbeiteten
Antrage  des  nationalliberalen  Abg.  Gebhard*)  und  in  einem  minder
klaren  Antrage  des  Abg.  Ochelhäuser,  während  von  Seite  des  Abg.
Hitze  (Zentrum)  vorgeschlagen  wurde,  die  Alters-  und  Invaliditätsversicherung ¬
  der  gegen  Unfälle  reichsgesetzlich  versicherten  Personen
den  mit  der  Unfallversicherung  befaßten  Berufsgenossenschaften  und
Korporationen  zu  übertragen.  Ein  dritter  Antrag  endlich,  den  der
deutschfreisinnige  Abg.  Schmidt  einbrachte,  wollte  das  Versicherungsgeschäft ¬
  den  zur  Durchführung  der  Krankenversicherung  errichteten
Kassen  (einschließlich  der  Gemeindekrankenversicherung),  welche  nach
Bestimmung  der  Landesregierung  für  Kommunalverbände  oder  für
das  Gebiet  des  Bundesstaats  zu  Verbänden  vereinigt  werden  sollten,
übertragen.  Indes  wurden  diese  sämtlichen  Anträge  schon  bei  der
ersten  Beratung  in  der  Kommission  nach  eingehender  Debatte  abgelehnt ¬
  (Komm.=Ber.  S.  46—50)  und  bei  der  zweiten  Lesung  nicht
mehr  erneuert.  Dagegen  wurde  bei  der  zweiten  Lesung  (durch  einen
Modifikationsantrag  zu  §  4  des  Entwurfs)  von  konservativer  Seite
vorgeschlagen,  wenigstens  den  territorial  abgegrenzten  Berufsgenossenschaften, ¬
  worunter  hauptsächlich  die  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften ¬
  gemeint  waren,  die  selbständige  Durchführung  der
Invaliditäts-  und  Altersversicherung  zu  überlassen  (Komm.=Ber.
S.  106—109).  Auch  dieser  Antrag  wurde  abgelehnt,  und  das  gleiche
Schicksal  hatten  die  bei  der  zweiten  Beratung  im  Plenum  von  socialdemokratischer ¬
  und  nationalliberaler  Seite  gestellten  Anträge  auf  Errichtung ¬
  einer  Reichsanstalt,**)  wie  auch  die  bei  der  dritten  Beratung
wiederkehrenden  Versuche  den  Berufsgenossenschaften  oder  wenigstens
den  landwirtschaftlichen  Berufsgenossenschaften  eine  Sonderstellung
zu  verschaffen.**)  Endlich  ist  noch  zu  erwähnen  ein  bei  der  dritten
*)  Derselbe  ist  in  dem  Kommissionsbericht  S.  331  ff.  am  Schlusse  abgedruckt.
**)  Drucks.  Nr.  146  und  149,  20,  Sten.  Ber.  S.  1395—1414.
***)  Antrag  Botz  zu  §  4,  Drucks.  Nr.  247,  und  Antrag  Stolberg=Hahn
zu  §  30,  Sten.  Ber.  S.  1883—1886  und  S.  1941—1943.
            
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