Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 7 (1842))

110 Michelsen: BauerschastsrVerf. in Dithmarschen.
die Schilderung der alten Gemeindcverfassnng in Hessen auf die
entsprechende in Dithmarschen ein helles Licht wirft, eben so gewiß
ist es, daß die hessischen Autoritäten aus den betreffenden Mitthei-
lungen über die hergebrachten Bauerschaftsverfassungen auf der
Geest in Dithmarschen sich manche nützliche Lehre hätten entnehmen
können.
Möge die gegenwärtige Zeitschrift immer mehr dazu beitragen,
daß die deutsche Rechtswissenschaft nicht bei Allgemeinheiten stehen
bleibe, sondern tief in die individuellen Grundeinrichtungen und so-
cialen Lebensentwickelungen der deutschen Völkerschaften alter und
neuer Zeit eindringe, damit wir dem heimischen Rechtsleben des
gemeinsamen Vaterlandes immer klarer auf den Grund sehen ler-
nen. —

begüterten, Horn - und Klanenmännern, zurückzusühren), vielfach
auf großen Widerstand stieß. Noch jezt ist dieser Widerstand, trotz
aller administrativen Anstrengungen, die Verhältnisse in Oberschwa-
ben denen des untern Landes gleich zu machen, nicht überwunden,
und, obschon die Gesetzgebung sich genöthigt sah, die Real-Gemein-
derechte als privatrechtliche Dienstbarkeiten anzuerkennen, so sind
doch die Berechtigten theils durch die neuorganisirten Gemeinden,
welchen zu diesem Zweck ein Offizialanwalt beigegeben wird, theils
durch die Gutsherren, welche die Gemeindenutzungen als Lehenszu-
behörden in Anspruch nehmen, in vielfache Streitigkeiten verwickelt,
und ein Glück noch für sie, wenn der Streit nicht durch eine Ver-
waltungs-Entscheidung niedergeschlagen wird! Die „Gemeiner" in
Oberschwaben treffen mit den „Meenthabern " in Dithmarschen und
mit den „Gemeindsmännern " in Oberheffen im Wesentlichen über-
ein, und es sind darin ohne Zweifel Ueberreste alter, auf den Grund-
besitz gestützter, Gemeindeordnnng zu erkennen, welchen, richtig er-
wogen und von den Zerrbildern, in welche späterer Mißverstand
sie verwandelt, getrennt, bei den neuen, allzusehr nivellirenden,
Einrichtungen wohl einiger Einfluß hätte gegönnt werden sollen.
R.

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