Volltext: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 4 (1840))

4. Beitrag zu der Lehre von der Bürgschaft aus dem nordischen Rechte

Beitrag zu der Lehre von -er Bürg-
schaft aus dem nordischen Rechte«
Von
vr. P. D. £Jj. Naulsen,
ordentl. Professor der Rechte in Kiel.

Nachstehende Zeilen sind veranlaßt worden durch die Abhand-
lung des Hrn. l)r. Müller im 2ten Hefte des Isten Bandes, in
welcher er, im Interesse des einheimischen Rechts, eine zum Vor-
schein gekommene bisher unerhörte Meinung widerlegt, wonach die
Bürgschaft des jütschen Lovs die Beschaffenheit haben soll, daß
sie, unter Aufhebung der Verpflichtung des anfänglichen Schuld-
ners, ein neues selbständiges Schuldverhältniß sei (intercessio pri-
vativa, novatio). Sollte ein so wichtiges nordisches Recht, wie
das jütsche Lov, wirklich diesen Satz enthalten, so wäre dies für
die ganze germanische Rechtswissenschaft von Bedeutung, da sie
ihre reinsten Quellen im Norden hat. So aber hat der Verfasser
überzeugend dargethan, daß sich keineswegs im jütschen Lov jene
Sonderbarkeit findet. Ich werde nun hier ans andere nordische Rechte
aus demselben Zeitalter aufmerksam machen, welche, zum Theil
ausführlicher abgefaßt, durchaus keinen Zweifel übrig lassen, daß
auch die nordische Bürgschaft ein unselbständiges Forderungsver-
hältniß ist, jedoch mit Selbstschnldner-Verpflichtnng, durch welche
durchaus nicht jene wesentliche Beschaffenheit ausgehoben wird, de-
ren Wirkung von dem Vers, am Ende seiner Abhandlung an einem
Beispiele gezeigt worden ist. Zugleich werde ich hier Gelegenheit
haben, über Einzelnes im jütschen Lov, welches, wie mir scheint,

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