Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 4 (1840))

Verhältniß des rationalen und nationalen Rechts. 123

pien und Anschauungsweisen rechtlicher Verhältnisse, welche ein-
mal als national nachgewiesen sind, von einer Gesetzgebung aus-
schließen, wäre gerade so viel, als an den Grundcharakter einer Na-
tion selbst Hand anlegen und ihn zerstören wollen, — es wäre nicht
minder natur - und vernunftwidrig, als wenn man dem' Deut-
schen zumuthen wollte, nicht mehr als Deutscher zu fühlen und zu
denken!

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