Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 6 (1841))

404 Uebersicht d. deutschrechtl. Schriften v. 1.1841.

des gesammten Rechtslebens selbst in der Kirche Vorschriften in den Gesetz-
büchern festzuftellen anfing, in welchen der nöthige Unterschied und Ge-
gensatz zwischen der katholischen und lutherischen und reformirten Lehre und
Auffassung derselben nicht immer festgehalten wurde. Deshalb wollte man
sich auf der einen Seite mit der Territorialgesetzgebung, so weit sie kirch-
liche Verhältnisse betraf, nicht befreunden, und auf der andern nichts außer
dieser anerkennen und gelten lasten. Das richtige Verhaltniß der frühem
gemeinen Rechte zu dem Territorialkirchenrechte kann man aber nur aus
einer genauen und durchgreifenden Vergleichung kennen lernen. Dieses
Verhaltniß zu begründen entschloß ich mich, ein Handbuch des gemeinen
und Preussischen Kirchen - und Eherechts zu veröffentlichen." Weiterhin
heißt es noch: „die Vorgänge der Kirche, wie sie oben geschildert worden,
lasten es nicht mehr zu, daß man sich mit einer blos dogmatischen
oder historischen Darstellung des Kirchenrechts begnügt, vielmehr muß
sich mit der historischen Methode auch wesentlich die philosophische ver-
einigen und beide müssen die Dogmatik unterstützen, da es ja auch
Aufgabe der Wissenschaft ist, die verschiedenen Gegensätze und Wider-
sprüche im Leben zu vereinigen." Daraus ergiebt sich der Standpunkt,
und das Streben des Verfassers, welche um so mehr zu beachten sind,
als er der katholischen Kirche angehört. Auster Anerkennung der-
selben kann man ihm das Zeugniß nicht verweigern, mit großem Fleiß
ein reiches Material zusammengebracht zu haben.
Eine kleine Schrift „das Pla cetum regium", eine Ab-
handlung von Ioh. Ehrsam Pfarrhelfer zu Hitzkirch. Luzern b. Jenni
82 S. 6, ist mir nur dem Namen nach bekannt geworden. — Und so
bleibt nur noch über, des Aufsatzes von Bluntsch li in diesem Band
der Zeitschrift (S. 166): „Zur Geschichte der reformirten Kicchenver-
fastung" zu erwähnen, und die von Michelsen verfaßte Jubelschrift
der Universität Kiel für Claus Harms „Entstehung und Begründung
der Predigerwahl in Schleswig - Holstein als protestantischer Norm.
Kiel b. Mohr. 24 S. 8.

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