Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 6 (1896))

31. Literatur

31.1. Schmidt, Paul, Die Gesetze zum Schutze des gewerblichen Eigenthums.

31.2. Thudichum, Friedrich von, Geschichte des deutschen Privatrechts.

Literatur.

815

Literatur.
Besprechungen.
Die Gesetze zum Schutz des gewerblichen Eigenthnms von Paul Schmidt,
Rechtsanwalt zu Berlin. Berlin, Carl Heymann 1697. S. XII und 388. 7 Mk.''
Der Verfasser hat neue Kommentare zu den Reichsgesetzen über das Patentrecht, die
Musterrechte, das Waarenzeichenrecht, sowie über die Bekämpfung des unlauteren Wettbe-
werbes geschaffen.
Zur Einleitung dient eine längere Ausführung über „die Entwicklung des gewerb-
lichen Rechtsschutzes in Deutschland seit den Anfängen unserer Rechtsgeschichte." Diese
Einleitung bezieht sich aber nur auf den Schutz der Erfindungen, der Muster und der
Waarenbezeichnungen. Dem Gesetze zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes wird in
dem betreffenden Abschnitte eine besondere geschichtliche Betrachtung -vorausgeschickt. Es läßt
sich bezweifeln, ob solche historische Erörterungen für ein Buch erforderlich sind, das ^vor-
wiegend für die Verwendung in der Praxis" bestimmt ist.
Zur Erläuterung des Reichsgesetzes vom 27. Mai 1896 werden die Motive ihrem
Wortlaute nach mitgetheilt; bei den übrigen Gesetzen ist hiervon Abstand genommen, dafür
wird die Rechtsprechung in umfassender Weise zu Rathe gezogen. Reben den eigenen Dar-
legungen des Verfassers findet sich bei wichtigeren Streitfragen ein Hinweis auf die Kommentare
anderer Schriftsteller. Erschöpfende Berücksichtigung und Verarbeitung der vorhandenen
Literatur hat sich der Verfasser nicht zur Aufgabe gestellt.
Am Schluffe des Buches werden die Staatsverträge zum Schutze des gewerblichen
Eigenthums mitgetheilt.
In der Literaturübersicht, welche dem Werke vorausgeschickt ist, sind zu Unrecht un-
erwähnt geblieben: Köhler's „Forschungen aus dem Patentrecht" und „Aus dem Patent-
und. Jndustrierecht", Gierke's „Deutsches Privatrecht" Bd. I 8 87 flg., von Stengleins
und Appelius' „Reichsgesetze zum Schutze des geistigen Eigenthums", die mehrfachen vom
Präsidenten des Patentamtes dem Reichskanzler überreichten Denkschriften, die seit dem
1. Januar 1896 erscheinende Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht."
Ob ein Bedürfniß für Kommentare zu den genannten Reichsgesetzen, vorliegt, ex-
scheint recht fraglich. Der Sache würde jedenfalls durch monographische Behandlung viel
mehr gedient. Das zeigen die eingehenden Ausführungen des Verfassers über den Gegenstand
des Gebrauchsmusterschutzes S. 220 flg., über das Anwendungsgebiet des Reichsgesetzes vom
27. Mai 1696 S. 261 flg., über das Wesen des Geheimnisses S. 341 flg.
- vr. Schanze in Dresden. -
Geschichte des deutschen Privatrechts von Friedrich v. Thudichum, ord. Prof. d.
Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen.' Stuttgart, Verl. v. Ferdinand Enke,
1894. geh. 11 Mk.
Die Darstellung des deutschen Privatrechts hat- sich mit der fortschreitenden dogma-
tischen Erfassung desselben mehr und mehr jener Hülfen entschlagen, die ihr vordem aus
ihrer Verbindung mit der allgemeinen Staats- und Rechtsgeschichte erwuchsen. Nicht mehr
die Vergangenheit als solche, nicht mehr die farbenreiche Schilderung ehrwürdiger, aber ent-
schwundener Zeiten, auch nicht mehr der Nachweis der blos zeitlichen und vergangenen Trieb-
kraft der geschichtlichen Entwicklung bilden den Vorwurf des Darstellers, dafür soll er von
dem Standpunkt der Gegenwart, gleichwie von einem Höhepunkt das Ganze dieser Entwickelung
rückblickend überschauen, um durch Erschließung ihres bleibenden Gehalts das Verständniß
der noch jetzt lebenden Rechtsgedanken und Rechtsinstitute zu vermitteln. Wenn hierbei so

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