Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 6 (1896))

Die Landesgesetzgebung im Jahre 1895.

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VII. Hessen.
1: VO., die Ausfertigung der Meßbriefe betr., v. 27. April (Regierungsbl. S. 55).
Vorschriften zur Herstellung eines gleichmäßigen Verfahrens bei Ausfertigung der Meß-
briefe, die zur Fortführung der Grundbücher und Steuerkataster erforderlich sind.
2. Ansschreibcn, die Aebertragungen aus dem Mutationsverzeichnisse in das Grundbuch, speziell von
LcschränKtlöschungcn nach außerordentlicher Wahrung des ursprünglichen Eintrags, und die
Lcischreibung der Erwcrbstitcl im Grundbuche bei nicht durch die Mutationsverzeichnisse laufen-
den Iuthcilungcn zu einer Parzelle betr., n. 8. Mai (Amtsbl. des Min. d. I. u. der Justiz,
Sektion für Justizverwaltung Nr. 7).
Erledigung einiger in der Praxis der Gerichte aufgetauchter Zweifel.
3. Gef., den Ersatz des Wildschadens betr^, v. 1. Juni und VO., den Ersatz des Wildschadens betr.,
v. 25. 3nli (Reg.-Bl. S. 87, S. 95).
Ersatz ist zu leisten für den Schaden, der durch Wild jeder Art — einschließlich der
Fasanen, ausschließlich sonstigen Federwilds — angerichtet wird. Ersatzpflichtig ist der zur
Ausübung der Jagd Berechtigte, auch sofern er mit dem Inhaber des Jagdrechts nicht iden-
tisch ist. Letzterer hastet aber dem Beschädigten nach dessen Wahl, vorbehältlich' des Rück-
griffs auf den Pächter. Scheitert der Sühneversuch vor dem Bürgermeister, und kommt auch
vor der beim Kreisausschusse bestehenden Sachverständigenkommission kein Vergleich zu Stande,
so entscheidet der Kreisausschuß. Der Ersatzanspruch erlischt durch Fristablauf, Entfernung
der beschädigten Früchte, bevor sie besichtigt sind, Unterlassung der ortsüblichen Verwahrung
im Freien.
f. VO., -ie Gerichtskosten und Gebühren betr., v. 28. August (Reg.-Bl. S. 157). s
Ergänzungen zur VO. v. 18. Januar 82 Verb. 23. Juli 90 infolge der Einführung
des Ges. v. 10. Mai 93, das Grundeigenthum re. betr. (Bd. 4 dieser Zeitschrift, S. 761
unter VH 6.)
5. vT., die Fortführung der Grundbücher, insbes. die dafür zu vergütenden Gebühren betr., v.
28. August (Reg. Bl. S. 156).
Ergänzungen zur VO. obigen Betreffs v. 18. December 74, ebenfalls infolge der Ein-
führung des Ges. v. 10. Mai 93.
6. VO., die Ausführung der Gewerbc-O., insbef. die Scstimmung der Festtage i. S. der §8 105 a
stg. der Gewerbc-O. betr., v. 31. August (Reg.-Bl. S. 161).
7. VO., zur Ausführung des Neichsges. v. 1. Juni 91, die Abänderung der Gewerbc-O. betr., v
2. October (Reg.-Bl. S. 183).
Bestimmungen über Behördenorgcinisation an Stelle derjenigen in der Bekanntm. v.
24. März 92. (Bd. 4 dieser Zeitschrift S. 244 unter VII).
8. VO., die Ernennung der Handelsrichter betr., v. 5. October (Reg.-Bl. S. 189).
Minderwesentliche Aenderungen der VO. v. 14. Mai 79.
9. Ausschreiben, betr. die wechselseitige Mittheilnng von Stcrbcurkundcn zwischen Deutschland und
Dänemark, Schweden und Norwegen, v. 1. November (Amtsbl. Nr. 13).
Die Mittheilung geschieht an den Konsul des betr. Staats; falls ein solcher nicht vor-
handen ist, an das Ministerium.
10. Ansschreibcn, betr. die Anlegung vormundschaftlicher Gelder, v. 9. Novcmb. (Amtsbl. Nr. 14).
Diese kann auch in Prioritäten der Süddeutschen Eisenbahngesellschaft zu Darmstadt
geschehen.
11. VO. zu Ausführung des Neichsgef. v. 15. Juni 95, die privatrechttichcn Verhältnisse der Sin*
ncnschifffahrt betr., v. 23. December (Reg.-Bl. S. 217).
Höhere Verwaltungsbehörde — Kreisämter.
VIII. Lippe (Detmold).
1. Anweisung, betr. die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handelsgcwcrbes, v.
30. März (Ges.-S. S. 505).
2. Ges., die Abänderung des Normaletats für die Staatsbeamten betr., v. 30. April, (Ges.-S.
S. 586).
Das Mindestgehalt der Landrichter wird auf 2700 Mk. erhöht. (Höchstgehalt 5100 Mk.)
IX. Schaumburg-Lippe.
1. Ausführüngsanweisung, betr. die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handels-
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