Volltext: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 2 (1839))

9! e o s ch e r:

Das verdienstliche Unternehmen der Göthe'schen Buchhandlung
in Leipzig: I^exicon literaturae academico-juridicae, Lips. 1836
und 1838, 2 Bände, ist in einem Nachtrag und Register beendigt
worden. Andererseits hat sich ein unternehmender Rechtöanwald in
Baiern (Barth) zur Aufgabe gemacht, dem gefallenen Ansehen der
akademischen Dissertationen zu Hilfe zu kommen, indem er eine An-
zahl auserlesener, theils ursprünglich deutscher, theils in's Deutsche
übersetzter Dissertationen aus dem Gebiete des gemei-
nen Civilrechts und Civilproeesses gesammelt herausgab
und dieser seiner Sammlung das Siegel einer zweiten Ausgabe
(Augsburg 1839, 1. u. 2. Lieferung) aufdrückte. Verwandt hier-
mit ist ein anderes Unternehmen: Sammlung interessanter
Aussätze aus dem Gebiete des gemeinen Rechts (Braunschweig,
bei Leibrok), worin theils Abdrücke, theils Auszüge von Abhandlun-
gen fremder Verfasser gegeben sind.
Als Beitrag zur juristischen Bücherkunde kann noch genannt
werden:
Bibliotheca juridica oder Verzeichnis aller brauchbaren, in äl-
terer und neuerer Zeit, besonders aber vom Jahre 1750 bis
zur Mitte des Jahres 1839 in Deutschland erschienenen Werke
über alle Theile der Rechtsgelehrsamkeit und deren Hilfswis-
senschaften. Zuerst herausgegeben von Th. Chr. Fr. Enslin;
von Neuem von W. Engelmann, Leipzig 1840.
Von der ersten im I. 1824 erschienenen Auflage dieses Bücher-Ver-
zeichnisses unterscheidet sich die gegenwärtige dadurch, daß sie nicht,
wie jene, bis zum Jahr 1700 zurückgeht und die Diplomatie, die
Polizei- und Kameral-Wissenschaft ausschließt; wogegen die neueren
juristischen Schriften ziemlich vollständig nachgetragen sind. (Eini-
ges haben wir allerdings vermißt.)
Die juridischen Zeitschriften befassen sich, abgesehen
von den beiden oben genannten kritischen Journalen, nicht mit dem
Ganzen der Rechtswissenschaft, sondern entweder nur mit besonde-
ren Zweigen derselben, wie z. B. das Archiv für die civilistische
Pruris, die Zeitschrift für Eivilrecht und Proceß; oder mit bestimm-
ten Richtungen, wie die Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissen-
schaft. Ein allgemeineres Ziel hat sich zwar das gegenwärtige Un-
ternehmen gesetzt, welches nicht blos auf das Privat-, sondern auch
auf das Staatsrecht, und nicht bloß auf die Geschichte, sondern auch
auf die Dogmatik des Rechts gerichtet ist. Allein auch dabei mußte
nicht bloß eine sehr allgemeine und weitverbreitete Richtung, die ro-
manistische, sondern auch ein und der andere Rechtstheil, nament-
lich Strafrecht, Proceß, ausgeschlossen werden.
Die ausgezeichnete juristische Encyklopädie von Falk,
hat die 4. Auflage erhalten (Leipzig, bei Bösenberg).
Das
Rechtslerikon für Juristen aller teutschen Staaten, enthal-

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