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Hannöversche Verfassungsfragen
beantwortet von Reyscher
Hanltöverfche Verfassuvgsfragen )
beantwortet
von
U c y f c I) t r.
I* Sind die ständischen Rechte neu oder alt?
§. 1. Einleitung.
Obige Frage ist in Folge der Vorfälle im Königreiche Hannos
ver wiedergekehrt, wo das Staatsgrundgesetz vom 26. September
1833 der allgemeinen Ständeversammlung gewisse Befugnisse ein-
geräumt hatte, in deren Ertheilung die königlichen Patente vom 5.
Juli und 1. November 1837 eine Verletzung der agnatischen und
Regierungsrechte erblickten. Auch sonst ist schon mehrfach die Be-
sorgniß geäußert worden, als ob durch die ständischen Verfassun-
gen, welche seit diesem Jahrhundert in einzelnen deutschen Staa-
ten eingeführt worden, dem Volke ein ungebührlicher, das Ansehen
und die Macht der Fürsten lähmender, Einfluß gegeben sei. Un-
beschränkt sind die deutschen Regierungen niemals gewesen. Auch
in dem Begriffe der Souverainetät, welche sie erlangten, liegt nicht
*) Veranlassung zu diesen Aufsätzen gab ein Gutachten, welches die tübin-
ger Juristen-Facultät auf Ansuchen der Stadt Osnabrück über mehrere
Rechtsfragen zu ertheilen hatte. Die juristischen Deductionen, welche
das Responsum für den concreten praktischen Zweck enthält, sind hier
für das wissenschaftliche Bedürfniß anders geordnet und zum Theil, na-
mentlich mit Rücksicht auf die neuesten Cabinets-Erklärungen, weiter aus-
geführt worden.
Zeitschrift f. d. deutsche Recht. 2. Bd. 1.
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