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Dr. Heffter:
viel ausgesetzt wurden, sondern auch noch jenen ein Suecessions-
recht auf den Abgang des Wilhelminischen Mannöstammes zuge-
sichert ward!)»
10) Nachdem Markgraf Eduard Fortunat von Baden im Jahre
1591 Marie von Eicken geheirathet und sich 1593 im Mai förm-
lich mit ihr hatte trauen lassen, verschrieb er derselben am 21. Ju-
nius 1593 als Wittthum die Summe von jährlich 3000 Fl. nebst
mehreren andern Gebührnissen. Früher scheinen sogar 5000 Fl.
verabredet gewesen zu sein'^). Doch war jenes der damals im
Hause Baden übliche Wittthumsbetrag1 2 3 4 5).
Die in jener Ehe erzeugten Söhne erlangten bekanntlich durch
günstige Verkettung der Umstände ein vollständiges Suecessions-
recht.
11) Dasselbe erreignete sich im gräflichen Hause Oettingen-
Wallerstein, wo Graf Wolfgang ein bloß adeliges Fräulein Jo-
hanne von Molle geheirathet und sogar eidlich auf die Stamm-
erbfolge verzichtet hatteH.
Von hieran, d. h. etwa seit dem Ende des 16. Jahrhunderts,
wird das Bestreben immer sichtbarer, das Ebenbürtigkeits-Prinrip
von seinem gänzlichen Verfall zu retten. Die Hausgesetze über die-
sen Punkt werden immer häufiger^); ungleiche Ehen werden von
fürstlichen Personen meistens ausdrücklich morganatisch geschlossen,
und von bloß ungleichen Ehen, die durch agnatischen Eonsens in
die Reihe vollgiltiger fürstlicher Ehen übergingen, finden sich seit-
dem nur seltene Beispiele. Ausdrücklich ward auch durch die Wahl-
capitulation seit dem Jahre 1658 vorgesehen: daß der Kaiser ,,zu
Präjudiz oder Schmälerung eines alten Hauses oder Geschlechts,
desselben Dignität, Standes und üblichen Titels Keinen, wer der
auch sei, mit neuen Prädiraten, höhern Titeln oder Wappenbriefen
begaben solle." Im Jahre 1742 aber wurde beigefügt: daß der
Kaiser den aus unstreitig notorischer Mißheirath erzeugten Kindern
eines Reichsstandes zu Verkleinerung des Hauses die väterlichen
1) Moser St.-R. XIX. u. Putter 150.
2) Bergt. Moser Staatsr. XXI. 364—272. Putter a. a. O. S. 129.
3) Moser Staatsr. XIX. S. 376.
4) Neumann in Wolfsf. Jus prine. IX. p. 55. 58.
5) Pütter S. 196.