Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 3 (1840))

Das Asylrecht.

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nischen Staaten, wie die Schweiz, welche ein Asylrecht nicht nur für
Gleichgesinnte, sondern auch für Andersdenkende schützen und aufrecht
erhalten.
So ward denn eine Idee, welche Religiosität geschaffen, von
der Politik anfgenommen und in ihrem Sinne ausgebildet, ja, wäh-
rend die Influchtstätten, welche ans der Ehrfurcht vorder Gottheit
entstanden waren, im Lause der Zeiten immer mehr und mehr in den
Hintergrund traten, und endlich dergestalt verschwanden, daß die
jetzt lebenden Geschlechter kaum eine Spur davon erblicken, gediehen
die politischen, gekräftigt und gestützt durch die steigende weltliche
Macht, zu einer Wirksamkeit, welche sich noch bis auf den heutigen
Tag zu erkennen gicbt. Wie läßt sich diese Erscheinung erklären?
Die kirchlichen Asyle waren hervorgegangen ans einem eigen-
thümliehen Standpunkte der Religion und dem äußeren Bedürfnisse,
dem mangelhaften rechtlichen Zustande; ihre Erlstenz ward daher
eben so, wie die Gestalt, in welcher sie bestanden, davon abhängig,
ob und welche Veränderungen mit beiden vorgingcn.
WaS hier aber ein eigentbnmlieber Standpunkt der Religion
genannt wird, war die Vermischung des Sittlichen und Religiösen
mit dem Rechtlichen, des rein Weltlichen mit dem Göttlicheil. Als
nun mit der eintretenden strengen Sonderung weltlicher T inge von
geistlichen, und der Herrschaft über die einen von der Macht in
den anderen, die Kirche ihren Arm von den Gegenständen irdischer
Natur zurückzog, der nunmehr zu größerem Ansehen und größerer
Vervollkommnung gediehene weltliche Richter dieselben in seinen
Schutz nahm und jede andere Fürsorge entbehrlich machte, da konn-
ten urrd mußten die kirchlichen Zufluchtsstätten allmäblig außer Ge-
brauch uird Wirksamkeit kommen und endlich verschwinden.
Anders verhält es sich mit den rein weltlichen Asylen. Zwar
verdanken auch sie ihren Ursprung auf der einen Seite einer Roth-
wendigkeit, welche die Ausbildung des Rechts und aller damit zu-
sammenhängenden Institute großentheilö aufgehoben hat, auf der
andern Seite aber haben sie ihre Basis stets in der weltlichen Macht
gefunden. Wenn nun die letztere bis auf diese Zeit stets im Steigen
gewesen, so ist hierdurch den weltlichen Freistätten ihre eine Stütze
nutu allein geblieben, sondern dieselbe im Laufe der letzten Jahrhun-
derte sogar kräftiger geworden.

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