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Alphabetisches Sachregister?.
Konkursverwalter. Passivlegitimation des K.
gegenüber der Pfandlage 263.
Konventionalstrafe s. Vertragsstrafe; Miethe.
Losten s. Gute Sitten 1.
1 — In welche Form sind K., die über
Z 1118 des Deutschen Bürgerlichen Ge-
setzbuchs hinausgehen, im Grundbuche
einzutragen und wie sind sie in der
Zwangsversteigerung zu behandeln. Ab-
handlung von Grohmann 299—322.
2 — K. des § 1118 sollen nicht einge-
tragen werden 299 ff.
3 — Andere K. Art der Verlautbarung im
Grundbuche 300 ff.
4 — Praktische Folgen der verschiedenen
Ansichten 302 ff.
5 — Geschichtliches 304 ff.
6 — Gründe für den Eintrag in Form der
Sicherungshypothek. Widerlegung dieser
Gründe 306 ff.
7 — Gründe für den Eintrag als Neben-
forderung 311 ff.
8 — Anhänger dieser Ansicht 313 ff.
9 — Behandlung der K. in der Zwangs-
versteigerung 314 ff.
10 — Ergebniß 322.
Lostenhypothek s. Kosten.
— Unter welchen Voraussetzungen kann die
Umschreibung einer Kostenkautionshypothek
auf den Eigentümer verlangt, bezw. eine
diesbezügliche Berichtigung des Grund-
buchs erwirkt werden 619.
Lrankenverstcherung s. Aerzte 4.
Kredit s. Grundbuch 2.
Kreditanstalt s. Hypothek 3.
Lurirfrciheit s. Aerzte 3. 5.
Kurpfuscherei s. Aerzte 1.
Kure s. Börsentermingeschäfte.
8.
Lärm s. Eigenthum 1.
Landarmenvcrband. Streitigkeiten zwischen L.
und Ortsarmenverbänden. Zuständiqkeit
657 ff.
Landgut s. Zubehör 1.
Leugnen s. Gute Sitten.
Lieferfrist s. Eisenbahn.
Liquidation s. Offene Handelsgesellschaft 1.
Lizenzvertrag s. Patent.
Löschung s.Hypothek 1; Eigenthümerhypothek 1.
M.
Makler s. Mäklervertrag 2.
Maklerlohn. Kein M. für die bewußte Zu-
führung eines zahlungsunfähigen Käufers
511.
Mäklrrvertrag s. Mäklerlohn.
1 — Zustandekommen eines M. dadurch,
daß derjenige, der einen Vertrag ab- .
schließen will, mit Kenntniß davon, daß
ein Anderer stch, um eine Provision zu
verdienen, um das Zustandebringen ves
Geschäfts bemüht, weder dessen Ein-
mischung abweist noch auch nur die Zah-
lung einer Provision im Voraus ab lehnt
220.
Maklervertrag
2 — Kann der Mäkler eine ihm für den
Verkauf eines Bergwerks versprochene
Provision fordern, wenn ihm die Ver-
mittelung eines Kaufs nicht gelingt, wohl
aber unter seiner Mitwirkung eme Ge-
werkschaft in der Weise gebildet wird, daß
sich ein Anderer mit dem Verkaufslustigen
an dem Bergwerk betheiligt? 223.
3 — Kein Recht des Mäklers, vom Auftrag-
geber nach Ertheilung des Auftrages
weitere Aufschlüsse, als die bisher er-
theilten, zu verlangen 622.
Mangel s. Miethe.
Mangelanzeige wegen Gewichtsdifferenz 513.
Magnetische Lehandlung s. Heilungskosten.
Marimalhypothck. Zulässigkeit einer Ein-
tragung, nach welcher eine bereits einge-
tragene Hypothek, die für eine nur dem
Höchstbetrage nach bestimmte Forderung
besteht, an zweiter Stelle auch für die
Forderung eines anderen Gläubigers
haften soll 608.
Medizinalgesctzgebnng s. Aerzte 1.
Miethe s. Eigentum.
— Mietvertrag, in dem bedungen ist, daß
der Miether bei Verzug in Bezahlung
des Miethzinses die Miethräume zurück-
zugeben, gleichwohl aber den Miethzins
bis zum Ablauf der vereinbarten Dauer
des Vertrages zu bezahlen habe. Wie
ist, wenn der Miether, nachdem er die
Räume auf Grund rechtskräftiger Ver-
urteilung zurückgegeben hat, auf Bezah-
lung des weiteren Miethzinses belangt
wird, sein Einwand zu beurtheilen, daß
der Miethgegenstand mit Mängeln be-
haftet sei? 81. '
Miethvcrhältnist s. Klageerhebung.
— Zum Verständniß des Art. 171 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. Abhandlung von Brückmann
556-582.
Mitburgen s. Wechsel 3.
Miteigentümer s. Hypothek 1.
Mitgliedschaftsrecht s. Juristische Person.
Motive s. Gesetzesausleguug.
Mündel s. Vormundschaft.
Mündlichkeit. Ueber das wahre Wesen und
die Schattenseiten des Mündlichkeits-
prinzips in der Civilprozeßordnung. Ab-.
Handlung von Coith 273—298.
Musterschutzgesetz s. Gebrauchsmusterschutz; Ver-
schulden.