Volltext: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 11 (1901))

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Alphabetisches Sachregister.

Grundbuch
3 — Erfordernißder ausdrücklichen Erklärung
für die Bewilligung einer Eintragung in
das Grundbuch 257 ff.
Grnndbuchamt s. Grundstücke 3.
Grundbuchrichter. Verpflichtung des Grund-
buchrichters. dem Ersuchen des Versteige-
rungs- oder Konkursrichters zu enffprechen
617.
Grunddienstbarkeit s. Grundbuch 1;
Grundschuld s. Hypothek 4.
Grundstücke s. Offene Handelsgesellschaft 2.
1 — Die allgemeinen Vorschriften über
Rechte an Grundstücken unter besonderer
Berücksichtigung der Vorschriften der Grund-
buchordnung und der Sächsischen Aus-
führungsvorschriften. Abhandlung von
Kretzschmar 1—71.
2 — Begriff des Grundstücks 1.
3 — Das Grundbuchamt; Grundbuch beamte
Lff.
4 — Grundlagen des Grundbuchs; Flur-
stücke re. 4 ff.
5 — Das Grundbuchblatt 7 ff.
6 — Vom Buchungszwang befreite Grund-
stücke 9.
7 — Grundstücksgleiche Rechte 9 ff.
8 — Veränderungen im Bestände des Grund-
stücks 9 ff.
9 — Vereinigung, Zuschreibung, Hinzu-
schlagung 10 ff.
10 — Gestaltung des Grundbuchblatts 15 ff.
11 — Inhalt des Grundbuchblatts 16 ff.
12 — Eintragungen in das Grundbuch;
Begriff und Arten der Eintragungen 17.
13 — Antrag auf Eintragung. Berechtigte
Form und Inhalt des Antrags. Stellung
und Rücknahme des Antrags IS ff.
14 — Mehrheit von Eintragungsanträgen
25 ff.
15 — Grundlage der Eintragungen 34 ff.
16 — Berichtigung des Grundbuchs 38 ff.
17 — Vormerkung, Widerspruch 42 ff.
18 — Wesen der Eintragungsbewilligung 45.
19 — Form der Eintragungsgrundlagen 47.
20 — Vollmacht und Zeugnisse 51.
21 — Ersuchen einer Behörde 55 ff.
22 — Anordnung und Einschreibung der Ein-
tragungen 61 ff.
23 — Wirksamkeit der Eintragungen 68—69.
24— Aenderungen in den Rechtsverhältnissen
des Grundstücks. Begründung, Uebertra-
gung und Belastung von Rechten 145 ff.
25 — Aenderung des Inhalts der Rechte
154 ff.
26 — Rangverhältniß unter mehreren Rechten
und feine Aenderung 156 ff.
27 — Bindung der Betheiligten 162 ff.
2b — Wirkung der Eintragungen. Oeffent-
licher Glaube des Grundbuchs 168 ff.

Grundstücke
29 — Unrichtigkeit des Grundbuchs. Be-
richtigung und Widerspruch 180 ff.
30 — Vormerkung 186 ff.
31 — Erforderniß der Genehmigung L99.
Grundstücksgleichc Rechte f. Grundstücke 7.
Gute Litten
1 — Hat der Privatkläger, der mit der
Privatklage unterlegen ist, gegen den An-
geklagten einen civilrechtlichen Anspruch
auf Ersatz der im Privatklageverfahren
entstandenen Kosten, weil der letztere die
den Gegenstand der Privatklage bildende
Aeußerung im Strafverfahren wider
besseres Wissen geleugnet habe? 509.
2 — Schadenszufügung in einer gegen die
§. S. verstoßenden Weise durch öffent-
liches Ausbieten einer Forderung; einst-
weilige Verfügung zum Schutze des vom
Schaden Bedrohten 738.
H.
Haftpflicht s. Eisenbahn.
Haftpflichtgesetz s. Heilungskosten.
HanbetsgrschLst s. Firma; Offene Handels-
gesellschaft 2.
1 — der Erwerber eines H. nebst Firma
rtimmt, wenn er an dieser Aenderungen
vornimmt, eine neue Firma an und
unterliegt dann bezüglich der neuen Firma
den Vorschriften in § 18 des H.G.B.
Widerspruchsrecht Dritter gegen die an-
genommene neue Firma wegen drohender
Verwechselung 79.
2 — Fortführung eines durch Vertrag er-
. wordenen H. Anspruch an die Deutlich-
keit einer die Haftung des neuen Geschäfts-
inhabers für die Verbindlichkeiten des
früheren beschränkenden Vereinbarung 719.
Handelsgesellschaft s. Offene Handelsgesellschaft.
Handclsgewerbe f. Ofen.
Hebammen f. Aerzte 1.
| Heitungskostm. Begriff der H. bei Ansprüchen
aus dem Hafh)flichtgesetze oder aus Körper-
verletzungen,'Kosten einer magnetischen Be-
handlung 628.
Hcirathsgut. Anfechtung einer Sicherstellung
oder Rückgewähr des H. nach neuem
Rechte; Anfechtung von Erfüllungs-
geschäften 629.
Hypothek s. Grundstücke; Eigenthümer-
hypothek; Grundschuld; Maximalhypothek;
Kostenhypothek; Sicherungshypothek.
1 — Löschung einer H. im Grundbuch, wenn
die Zustimmung zur Löschung nicht von
sämmtlichen Miteigenthümern des belasteten
Grundstücks erklärt ist 100.
2 — Gefährdung des Hypothekengläubigers
durch ordnungswidrige Entfernung der Zu-
behörstücke vom Pfandgrundstücke. Siche-

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